2009-01:Gentechnikticker

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Ticker Gentechnik & Gentechnik-Widerstand

von FeldbefreierInnen & friends (jb)
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MON810-Verbot: Eine Sorte verboten, mehrere andere sollen neu kommen

Aus Kreisen unabhängiger GentechnikkritikerInnen wurde die teils euphorischen Berichte in Medien und Verbänden zum Verbot der BT-Maissorte MON810 kritisiert. „Wir sind enttäuscht, dass hier gejubelt wird, ohne zu benennen, dass die Freisetzungsversuche unverändert weitergehen und selbst im Ministerium von Landwirtschaftsministerin Aigner neue Programme zur Entwicklung von Gentechnik laufen“, formulierte ein Teilnehmer der Mahnwache nahe des AgroBioTechnikums bei Groß Lüsewitz deutliche Enttäuschung. In den meisten Presseberichten und Verlautbarungen von Umweltverbänden oder Parteien wäre der Eindruck entstanden, dass es keine Genfelder mehr gäbe nach dem Verbot. Ebenso blieb verschwiegen, dass das Aigner-Ministerium gerade ein neues Förderprogramm gestartet hätte, um unter anderem durch „biotechnologische Verfahren“ nachwachsende Rohstoffe, darunter auch Energiepflanzen, herzustellen.

Bundesbehörden verweigern rechtswidrig Akteneinsicht

Unglaublich – nach dem das BVL erst per Gerichtsbeschlüssen gezwungen worden war, das geltende Umweltinformationsgesetz einzuhalten und Einsicht in seine Akten zu gewähren, versuchen sich weitere Bundesbehörden mit Rechtsbrüchen. Das Julius-Kühn-Institut, als Bundesfachanstalt für Pflanzenbau intensiv mit gentechnischen Experimenten beschäftigt, und das vTI wehrten so Anträge interessierter BürgerInnen ab. Einer der Versuchsleiter, Prof. Tebbe, beschimpfte die Antragstellerin zudem, dass sie die Akten ohnehin nicht verstehen würde. Rechtsbrüche und Arroganz qualifizieren in dieser Branche: Tebbe wurde neu als einer von vier deutschen EFSA-Mitgliedern ernannt.

Hausverbot für Gentechnikkritiker

Weil er – sogar nach vorheriger Absprache – gentechnikkritische Flyer in den Gängen des Instituts von Prof. Kogel (Projektleiter beim Gengersteversuch) auslegen wollte, hat jetzt ein Gentechnikkritiker Hausverbot für die gesamte Uni Gießen erhalten. Vorspiel: Im März besuchten GentechnikkritikerInnen das IFZ und prüften Auslagen mit Informationsmaterialien. Das Ergebnis: Nur Propaganda für Gentechnik und etliche Werbeschriften von Gentechnikfirmen und Lobbyverbänden.

Neue Vertreter Deutschlands für EFSA: Alle sind Gentechnikfans!

Im Juni 2009 wurden vier neue Mitglieder aus Deutschland zur EFSA entsandt. Die Ernennung macht deutlich, wie die Seilschaften funktionieren. Obwohl 78 Prozent der Bevölkerung gegen die Agro-Gentechnik sind, wurden ausschließlich BefürworterInnen benannt.

Christoph Tebbe ist selbst Versuchsleiter beim Braunschweiger Genversuch. Detlev Bartsch ist hochverfilzter Vize-Chef des BVL und tritt bei Werbeveranstaltungen und -filmen der Gentechnikindustrie auf. Gerhard Flachowsky ist Leiter des Julius-Kühn-Instituts mit dem Genapfelversuch in Dresden-Pillnitz. Die vierte ist Annette Pöting vom BfR und war auch bisher schon beim Durchwinken von Genversuchen beteiligt.

Koexistenz bereits offiziell aufgegeben!

Zwar fordert das Gentechnikgesetz im § 1, Satz 2 unmissverständlich: „Zweck dieses Gesetzes ist, ... die Möglichkeit zu gewährleisten, dass Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel, konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können.“ Doch die Wirklichkeit sieht anders aus – immer mehr Lebensmittel sind mit Gentechnik verseucht (siehe Ökotest im Mai 2009). Staatliche Behörden, Konzerne und Fachanstalten haben deshalb dieses Ziel aufgegeben. Neue Strategie nach dem Ende der Lüge ist, nun die vermeintliche Ungefährlichkeit der Gentechnik nachzuweisen und Grenzwerte festzulegen, unter denen verseuchte Produkte weiter als gentechnikfrei verkauft werden können – staatlich sanktioniere Verarschung.

Illegales Genversuchsfeld entdeckt!

§ 39, Abs. 2 des Gentechnikgesetzes lautet: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ohne Genehmigung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gentechnisch veränderte Organismen freisetzt“. Genau das haben die MacherInnen des Gengerstefeldes gemacht. Sie legten neben dem schon bestehenden und genehmigten Gerstefeld ein weiteres an. Für das erste hatten sie seit dem 4. Mai 2009 eine Genehmigung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Az. 6781-01-0200). Trotz erheblicher Bedenken von rund 1400 EinwenderInnen vor allem gegen die Versuchsleitung und die mit der Durchführung vor Ort beauftragte Firma wegen mehrerer Verstöße gegen das Gentechnikgesetz in den Jahren zuvor hatte die Bundesbehörde die Genehmigung erteilt und eine sofortige Vollziehung verhängt, um AnwohnerInnen, betroffenen LandwirtInnen usw. die Möglichkeit zu geben, Bedenken auch wirksam einzubringen. Noch am selben Tag wurde der Versuch in das Standortregister eingetragen, so dass ab dem dritten Tag nach der Genehmigung eine Aussaat rechtlich möglich war. Dieses geschah kurz danach.

Einer Änderungsmitteilung im Standortregister zufolge wurde dieses Feld jedoch Mitte Mai durch Fremdeinwirkung so stark beschädigt, dass eine Neuaussaat notwendig wurde. Trotz der fortgeschrittenen und für einen wissenschaftlichen Versuch ohnehin fragwürdigen Zeit erfolgte diese um den 19.5. Im Standortregister blieb der bisherige Eintrag unverändert enthalten plus dem Hinweis auf eine Neuaussaat. Die Größe des im Standort-registers angegebenen Feldes beträgt 9,6 qm. Es ist nur ein Feld im Standortregister angegeben.

Wie eine Inaugenscheinnahme vor Ort ergab, erfolgte die Neuaussaat aber nicht auf der gleichen Fläche, sondern neben dem beschädigten Feld. Das beschädigte Feld wurde nicht entfernt, sondern auch dort wuchs die (offensichtlich arg gerupfte) gentechnisch veränderte Gerste weiter. Damit stehen seit ca. 19. Mai zwei Versuchsfelder mit gentechnisch veränderter Gerste auf dem eingezäunten Gelände der Firma biovativ. Da nur eines genehmigt und im Standortregister eingetragen ist, ist folglich eines der beiden ohne Genehmigung angelegt – was die genannte Straftat darstellt. Am 20.6.2009 sind Kerstin Schmidt, Inge Broer, Karl-Heinz Kogel, Gregor Langen und weitere Unbekannte deshalb bei der Staatsanwaltschaft Rostock angezeigt worden.

Es ist nicht die erste Anzeige gegen die Gießener Uni-Wissenschaftler – auch wegen falscher Angaben in den Anträgen und der dadurch ergaunerten Forschungsförderung (Betrug) ist u.a. Versuchsleiter Kogel angezeigt worden. Das Verfahren ist von der Staatsanwaltschaft Berlin nach Gießen weitergeleitet worden. Dort wurde die Uni bislang immer geschont – während die KritikerInnen juristisch bekämpft wurden. So ist eine absurde Situation entstanden: Die StraftäterInnen im Staatsdienst werden gedeckt, während diejenigen, die ihre Machenschaften aufdecken, vor Gericht stehen – das nächste Mal ab 15. Juli am Landgericht Gießen.

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