2008-02:Verbote

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Zitate zur Schadenshöhe

Zitate dazu, dass Prof. Kogel auch zu Themen wie der Schadenshöhe der wichtigste Zeuge war. Geladen wurde er nicht - um ihn zu schützen! Eine Sachaufklärung unterblieb. Im Urteil legte der Richter den Schaden nach eigenem Gusto fest.


Oehm fragt nach Schaden. Polizist Koch: „Habs von Kogel gehört und war geschockt über die hohe Summe - bis zu einer halben Million.“ ...
Oehm: „Wurden Ihnen diese Zahlen zugeliefert oder haben Sie diese Zahlen selber errechnet.“
Uni-Dezernentin Kraus: „Die hat man mir zugeliefert. Ich habe mit Herrn Kogel telefoniert.“
Oehm: „Herr Kogel ... er soll, so hat es ein Polizeibeamter ausgesagt, etwas von 400000 bis 500000 Euro Schaden gesagt haben gegenüber der Polizei.“
Kraus: „Da kann ich nichts zu sagen.“ ...


Staatsanwältin: „Wer hat Ihnen von den Wissenschaftlern bei der Ermittlung der Schadenssumme geholfen?“
Kraus: „Das ist Herr Prof. Kogel, der Versuchsleiter.“ ...


Oehm: „Was kostet denn sowas?“
Versuchsmitarbeiter Dr. Langen: „Laut Aussage von Prof. Kogel 55.000 Euro und als Wissenschaftler ist das für mich auch eine sehr realistische Zahl.“


Die Auszüge stammen aus der Abschrift der Tonbänder vom zweiten Verhandlungstag.


Ein weiteres Zitat zum Frageverbot über Gentechnik

Oehm: „Die Frage, die gentechnischen Grundlagen für das Institut spielt keine Rolle für die Frage, ob die Angeklagten es waren, ob die es waren, die daran beteiligt waren, auf das Genfeld einzudringen und Pflanzen zu zerstören. Ob dieser Gentechnikversuch wirksam genehmigt war, ob die Mitarbeiter geschult waren usw., spielt für die strafrechtliche Bewertung dieses konkreten Sachverhaltes nach derzeitiger Belehrung - ich lass mich gerne belehren - keine Rolle. Denn sie wollen wahrscheinlich darauf hinaus, dass hier Notstandshandlungen, Widerstandshandlungen oder so was vorliegen ... da sehe ich nicht den Hauch eines Ansatzpunktes. Und deshalb sind Fragestellungen dieser Art - und da bin ich mir sicher, dass wir jedenfalls derzeit unterschiedliche Auffassungen haben, ohne Bedeutung. Und deshalb sind Fragestellungen dieser Art nicht zulässig.“ Der Auszug stammt aus der Abschrift der Tonbänder vom ersten Verhandlungstag.