2017-02:Slowenische Umweltschutzbehörde: Keine UVP für Laufzeitverlängerung des AKW Krsko erforderlich

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Keine UVP für Laufzeitverlängerung des AKW Krsko

NukeNews Am 20. Februar 2017 veröffentlichte die slowenische Umweltschutzbehörde das Fazit ihres Untersuchungsverfahrens, mit dem festgestellt werden sollte, ob für die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Krško eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Sie kam zu dem Schluss, eine UVP sei nicht erforderlich. Die Untersuchung erfolgte nach Hinweisen einer Gruppe von Umwelt-NGOs auf die 2012 von der Atomsicherheitsadministration vorgenommene Laufzeitverlängerung des AKW Krško von 40 auf 60 Jahre.

In die Untersuchung der Umweltbehörde wurden verschiedene Stellen involviert, die alle der Meinung sind, eine Laufzeitverlängerung des AKW Krško um 20 Jahre habe keine Umweltauswirkungen. Aufgrund dieser Meinungen wurde entschieden, keine UVP durchführen zu lassen. Gegen diese negative Entscheidung legte eine Gruppe von Umwelt-NGOs (Focus, PIC, Umanotera, SE-F) am 6. März 2017 Berufung ein und begründete dies unter anderem mit dem Verstoß gegen die Aarhus- und die Espoo-Konvention.