2016-01:Rassismus damals, Rassismus zwischendurch, Rassismus heute

Aus grünes blatt
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Rassismus damals, Rassismus zwischendurch, Rassismus heute

– wie der Bundesgerichtshof seinen eigenen Rassismus kritisiert und was man dabei für die Flüchtlingsdebatte lernen kann.

Seit Merkels „Wir schaffen das“ kann man in der bürgerlichen Presse am laufenden Meter Artikel zu diversen Themen finden, die skeptisch beäugen, ob das so stimme. Klassisch ist etwa die Kostenfrage in Sachen Sozialstaat. Dann gibt es die Artikel, die sich um ordnungsgemäße Verwaltungsabläufe Sorgen machen. Die Integration als Anspruch wird unterstrichen und gleichzeitig vor Terroristen gewarnt. Und nicht erst seit der Silvesternacht in Köln geht es um das Thema Kriminalität, jetzt aber intensiver und verknüpft mit dem Thema sexuelle Übergriffe.

Und zwischendurch stolpert man über eine Auseinandersetzung des Bundesgerichtshofes mit seiner eigenen rassistischen Vergangenheit, wobei dessen Präsidentin explizit eine Parallele zur Flüchtlingsdebatte sieht. In einem Urteil von 1956 hat der BGH Entschädigungsforderungen von Roma und Sinti wegen ihrer Zwangsumsiedlung im Jahr 1940 zurückgewiesen. Der BGH befand 1956, dass zwar die Deportation nach Auschwitz im Jahr 1942 rassistisch gewesen sei. Aber zwei Jahre vorher, bei der Zwangsumsiedlung von Sinti und Roma nach Polen, seien die Gründe nachvollziehbare kriminalpolitische gewesen. Das BGH befand: „Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“1

Vom Zentralrat der Sinti und Roma vor anderthalb Jahren darauf angesprochen, gibt der heutige BGH auf einem Symposium zu, das Urteil von 1956 war rassistisch. Was ist die Lehre für heute? „Die aktuelle Flüchtlingsdebatte macht uns bewusst, wie rasch wir auch dieser Tage mit weit verbreiteten Pauschalierungen von angeblichen und vielfach an bloßen Äußerlichkeiten festgemachten Wesensmerkmalen betroffener Gruppen konfrontiert sind.“2 (Bettina Limperg, BGH-Präsidentin)

Hat sie was bemerkt? Fällt ihr eine Parallele zum politischen Vorhaben ein, kriminelle Ausländer noch einfacher abzuschieben als schon bislang möglich? Vermutlich nicht, denn das große „Sorry“ wurde zusammen mit einer Stellvertreterin genau des Ministeriums vorgetragen, das heute mit Justizminister Heiko Maas (SPD) die Abschiebung von „kriminellen Ausländern“ vorantreiben will.

Die Suche nach dem kriminellen Wesen

Die Lehre, die Limperg zieht, geht auch völlig am Kern von rassistischem Denken vorbei. Dieser Rassismus gegen Sinti und Roma im nationalsozialistischen Deutschland und 1956 beim BGH hat seinen Grund nicht einfach in einem Vorurteil, einer logisch schlecht gemachten Verallgemeinerung oder einem Pauschalurteil, sondern in einem suchenden Blick auf die Menschen, der wegen eines Ideals eines anständigen nationalen „Wir“ im Kopf, fündig werden will: Der Ausgangspunkt des suchenden Blicks ist die Vorstellung, dass die Gesellschaft eine gute Sache für alle ist, wenn jeder sich an die Regeln hält, also gewillt ist, sich im Zweifelsfall zurückzunehmen. Darüber hinaus soll jeder auch bereit sein, sich für das große Ganze ordentlich einzusetzen, also auch zu opfern. Das meint das BGH-Urteil von 1956 mit der Sittlichkeit. Diese Vorstellung ist ein Ideal, weil nicht behauptet wird, dass alles bestens ist, sondern nur, dass alles bestens sein könnte, wenn sich die Gesellschaftsmitglieder nur richtig verhielten.

Nun kann man in dieser Gesellschaft Armut in den verschiedensten Formen massenhaft beobachten. Arbeitslosigkeit ist keine Ausnahme und steht als Drohung hinter jeder regulären Beschäftigung. Ein normaler Lohn reicht zum sorgenfreien Leben nicht hin und das nicht erst, wenn die Mieten mal wieder kräftig steigen. Diese Armut wird gerade unter Beachtung der Gesetze hergestellt und das könnte einem das Ideal eines harmonischen Miteinanders bei allseitiger Rechtstreue schon mal madig machen.

Wer aber an dem Ideal festhalten will (und das sind leider 99% der Bevölkerung), dem fallen insbesondere Handlungen anderer auf, die verboten sind. Davon gibt es viele. Es gibt wenige, die nicht wenigstens bei der Steuer schummeln und hier und da mal bescheißen. Unternehmen tricksen bei Abgaswerten oder schmieren den einen oder anderen Beamten. Das ist kein Wunder: Wenn alle den Auftrag bekommen, ihren Lebensunterhalt übers Geld abzuwickeln und diesen in Konkurrenz gegen andere erwirtschaften müssen, dann sind die Gesetze einerseits das Mittel der Konkurrenz und zugleich eine Beschränkung des eigenen Vorankommens. Der Kapitalismus funktioniert und zeitigt seine Konsequenzen in Sachen Armut und Existenzunsicherheit, weil sich alle im Großen und Ganzen an die Gesetze halten. Aber Gesetzesübertretungen sind seine ständige Begleiterscheinung. Wer dagegen das Ideal des anständigen Miteinanders, das sich für alle auszahlen würde, hoch hält, bei dem kommt nur die Frage auf, warum Leute ohne guten Grund dieses Miteinander versauen. Schon ist man nicht mehr bei einer theoretischen Debatte darüber, warum Leute Gesetze übertreten, sondern ist im Bereich der Moral, des Anstands. Gesetzesübertreter haben nicht einfach ihre vielleicht zu kritisierenden Gründe, dieses oder jenes zu machen, sondern sie seien schlecht und handelten in böser Absicht. In der Regel wird vor Gericht die konkrete Handlung des Angeklagten mit dem Gesetz verglichen. Die Motivation spielt bei diesem Vergleich zunächst keine Rolle. Ist eine Abweichung festgestellt worden, geht es um das Strafmaß. An dieser Stelle spielt die Motivation eine sehr eigentümliche Rolle. Das Gericht will jetzt feststellen, wie sehr der Täter eigentlich das Gesetz übertreten wollte.3 Als ob der Hauptzweck des Diebes beim Klauen das Gesetzesübertreten war und nicht vielleicht schlicht die Tatsache, dass er Hunger hatte. Hat sich der Täter lange vorbereitet, dann kommt eine höhere Strafe zu Stande. War der Täter betrunken, dann gilt das als strafmindernd, weil der Wille nicht ganz zurechnungsfähig war. Innere Gründe werden so zu dem entscheidenden Punkt an einer Tat erklärt und damit wird der Übergang zum inneren Wesen des Menschen gemacht: Der Täter hat nicht einfach etwas Verbotenes getan, sondern er hat aus „krimineller Energie“ gehandelt.4 Plötzlich soll es eine innere Kraft geben, die einen Menschen dazu drängt, Gesetze zu übertreten. Wichtig ist jetzt nicht mehr, dass jemand regelmäßig Fahrräder klaut, weil er sich über den Weiterverkauf sein Geld zum Leben organisiert, sondern die Regelmäßigkeit wird jetzt zum Beweis, dass in ihm eine unanständige Kraft wirke, eben die kriminelle Energie.5 In Erinnerung an das BGH-Urteil von 1956: Die guten Menschen haben eine innere positive Kraft „sittliche Antriebe“, den anderen geht dieser Trieb ab („es fehlen“), stattdessen sitzt da im Wesen ein anderer Trieb, der „Okkupationstrieb“.

Ein Zwischenfazit lässt sich festhalten, noch bevor man zum Rassismus im engeren Sinne kommt: Idealisten des guten Miteinanders durch Anstand finden laufend Anlässe in der Gesellschaft, „schlechte“ Menschen ausfindig zu machen und dichten ihnen dann dieses Böse-Sein, das Unanständig-Sein, als inneres Wesen an.

Wer da suchet, der findet

Dieser suchende Blick in die Gesellschaft kann sich an allerlei Sachen festmachen. An Individuen (das ist so einer!), an Familien (der Apfel fällt nicht weit vom Stamm), an Klassen oder Schichten (z.B. Sarrazin, der meint, dass 20% jeder Gesellschaft von Natur aus unbrauchbar sind für eine Gesellschaft), an Regionen (ob die „Jammer-Ossis“ wirklich für Deutschland ein Beitrag sind, fragt sich ja mancher „Wessi“ immer noch). Oder eben an „Rassen“. Auf der einen Seite bestreiten die meisten bürgerlichen Menschen mittlerweile, dass es sowas gäbe. Aber Ethnien, Völker und Kulturkreise stehen ja als Kategorien weiterhin hoch im Kurs und daran lässt sich ebenso gut anknüpfen, wenn man fündig werden will – im Kern sind es nur neue Wörter für denselben rassistischen Gedanken. Und dass die Körperpigmentierung für eine Menge an Verhaltensweisen stehen soll, die einem inneren Wesen entspringen würden, ist ebenfalls ein weit verbreiteter, wenn auch falscher Gedanke.6

Als Rassismus gelten vielen Kritikern heutzutage in der Regel nur solche Aussagen, die explizit auf Vererbungsmerkmale Bezug nehmen. Nur völkischer Rassismus ist dann Rassismus. Dagegen soll hier nochmal darauf hingewiesen werden, dass das Urteil „eine Gruppe sei unhintergehbar charakterlich so oder so aufgestellt“ auch ohne Vererbungslehre auskommt. Das BHG-Urteil von 1956 spielt zwar mit dem „Urmenschen“-Vergleich auf Vererbungslehre an, es lässt sich aber auch anders verstehen: Menschen halten sich in einer Gruppe (oder Region, Kulturkreis) auf, und durch das Leben in dieser Gruppe würde ihnen ein bestimmter Charakter anerzogen, den sie nicht wieder ablegen können. Dies ist kulturalistischer Rassismus in Abgrenzung zum völkischen oder biologistischen Rassismus. Der Unterschied besteht darin, dass nicht die Natur einen Menschen unhintergehbar zu so einem oder zu solch einem Menschen macht, sondern die soziale Umwelt. Gemeinsam ist beiden Varianten des Rassismus der suchende Blick nach einem moralischen Wesen, der dann in beiden Fällen im Ergebnis unabänderliche Charaktermerkmale findet.

Das rassistische Differenzierungsvermögen heute

Die Nazis haben es für ihr großes Weltmachtprojekt für absolut notwendig erachtet, das deutsche „Wir“ neu und radikal zu sortieren: Nur mit einem anständigen „Wir“ als Grundlage konnte für sie Deutschland wieder etwas werden in der Welt. Und je größer die Anstrengungen waren, die Hitler dem deutschen Volk abverlangen wollte (zunehmend mit dem Krieg), umso härter haben die Nazis aussortiert, bis hin zur Vernichtung von Menschen. Diese Vernichtungspolitik hielt der Bundesgerichtshof 1956 für rassistisch motiviert, weil sie für den damaligen BGH keinen Sinn machte.7 Dass die Nazis aber die Sinti und Roma kurz vorher aus Deutschland heraus deportieren wollten, erschien dem BGH 1956 wiederum als sehr plausibel. Manche Menschengruppen würden eben prinzipiell nicht in eine anständige Gemeinschaft passen, weil sie ihrem Wesen nach zur Kriminalität neigen würden. Heute kritisiert sich der BGH selbst als ehemals rassistisch und das Justizministerium stimmt dem zu: Roma und Sinti sind nicht von Natur aus kriminell, so das offizielle Statement, und wer das Gegenteil behauptet, der macht eine falsche Verallgemeinerung. Der suchende Blick ist damit überhaupt nicht angesprochen, so dass bleibt: Nur manche Sinti und Roma sind ihrem Wesen nach kriminell, nicht alle!

Und mit diesem rassistischen Differenzierungsvermögen vom Standpunkt des Nationalisten wird derzeit die Flüchtlingsdebatte geführt. Dass „wir“ Flüchtlingen aus Kriegsgebieten helfen, das spricht für „uns“ als Gemeinschaft der Anständigen. Wenn die aber mehr wollen als keine Bombe auf den Kopf bekommen, z.B. sich berechnend eine neue Existenz lieber in Deutschland als in der Türkei oder Griechenland aufzubauen, dann nutzen die „unsere“ Hilfsbereitschaft aus und das spricht schon mal für einen schlechten Charakter der Flüchtlinge. Nun gut, ganz sicherstellen, dass „die“ in Griechenland bleiben, kann man wohl gerade nicht, so das bisschen Pragmatismus der Merkel-Politik, also wird fortgeschritten, dass „die“ sich zu integrieren haben.8 Integration umfasst dabei alles, was dazugehört, eben ein anständiges Mitglied in der deutschen Gesellschaft zu werden.

Und ob „die“ das überhaupt können, dahinter steht ein dickes rassistisches Fragezeichen. Und je nachdem, welchen politischen Weitblick man hat, findet die rassistische Sortierung statt: „Ausländer raus“ ist der Standpunkt des ganz rechten Rands. Flüchtlingszahlen deutlich mindern und kriminelle Ausländer leichter abschieben, ist der Standpunkt der bürgerlichen Mitte.9 „Aufklärung“ wird in dem Sinne betrieben, dass es vor allem die Nord-Afrikaner seien, die kriminell sind, Syrer dagegen nicht so doll. Und damit man die skeptische Bevölkerung beruhigen kann, soll jetzt schön nach Herkunftsregionen statistisch erfasst werden, wer was wie oft anstellt. Das gilt natürlich alles nicht als Rassismus, sondern als eine verständliche kriminalpolitische Maßnahme.

Das Wissen über Rassismus als Kulturgut

Noch eine letzte Überlegung zum Thema dieser Variante Rassismus. Manchmal kommt er sehr abstrakt daher, wenn „die Anderen“ sowieso einfach nicht zu „uns“ passen. Soweit es um konkretere Schuldzuweisungen an das innere Wesen irgendeiner vorhandenen oder empfundenen Bevölkerungsgruppe geht, gibt es plötzliche Änderungen, bei manchen aber recht beharrliche Urteile, die auch jeder kennt, selbst wenn er sie nicht teilt. So ist der Diebstahl ein Thema in Sachen Unanständigkeit, das mit dem Antiziganismus recht deutlich verwoben ist. „Dem Juden“ wird dagegen u.a. die besondere Geldgier nachgesagt, also ein mangelnder Wille sich für die Gesellschaft zurückzuhalten. Im Rassismus gegen „Schwarze“ spielt die natürliche Wildheit (als Idee und Legitimation dafür, dass er von „Weißen“ nur zu seinem eigenen Besten geführt werden müsse, bestimmte Tätigkeiten zugewiesen bekommen müsse, von bestimmten Tätigkeiten in einer Gesellschaft ausgeschlossen werden müsse oder aber, radikalisiert, gleich aus der Gesellschaft ausgeschlossen gehöre) und dabei spielt wiederum der männliche Sexualtrieb eine beharrliche Rolle. Diese gesellschaftlich gültige Assoziation ist mit der Köln-Silvester-Diskussion erfolgreich abgerufen und bestätigt worden. Keine gute antirassistische Praxis ist dann der Versuch, darauf hinzuweisen, dass 50 Täter nicht alle sind, dass „überwiegend nordafrikanisch“ eben auch sagt, dass auch andere dabei waren oder dass Deutsche sowas doch auch machen, etwa auf dem Oktoberfest. Damit verfehlt man den ganzen Kern der Debatte, wie sie geführt wurde. Dieser besteht vermeintlich darin, dass es für eine allseitig gut funktionierende Gesellschaft gute, anständige Menschen bräuchte. Damit wird die Suche nach wesensmäßig schlechten Menschen am Leben erhalten.

Wie Staatspersonal und Bürger sich im Rassismus aus unterschiedlichen Gründen leider einig werden

Für diesen Rassismus braucht es keine Schädelmessungen wie im Nationalsozialismus. Man darf hingegen gespannt sein, was die Neurowissenschaften irgendwann mal zur Kriminalitätsbereitschaft so „erforschen“ – die kühne These, dass man das Kriminalitätsgen bald finden wird, gibt es ja schon. Rassismus beruht aber nicht auf falscher Wissenschaft, sondern die falsche Wissenschaft gibt es wegen des Rassismus' der Wissenschaftler und sie liefert fortwährend Belege für einen Standpunkt, den es aus ganz anderen Gründen gibt: Der Staat und seine Organe (Politik, Justiz und Polizei) sind interessiert an einer freiwilligen Unterordnung zum Zwecke des glatten Durchregierens für einen wachsenden nationalen Reichtum, der dann wiederum den Staat mächtig macht. Dafür wollen sie ein anständiges Volk. Eine rassistische Antwort ist eine Variante bei der berufsmäßigen nationalistischen Suche nach Störern. Die Bürger meinen, sie stünden besser da, wenn alle Menschen endlich anständig wären und wollen dafür einen starken Staat, der Mores lehrt und Unverbesserliche aus der Gesellschaft ausschließt. Deutsche, bei denen ein schlechter Charakter ausgemacht wurde, gehören für sie in den Knast, kriminelle Ausländer sollen weg.

So geraten die meisten Menschen armutstechnisch unter die Räder, weil die Gesetze mit Erfolg durchgesetzt werden. Die Bürger gehen dennoch auf diesen gesellschaftlichen Zustand mit dem unabrückbaren Ideal los, dass wenn sich nur alle anständig – also der nationalen Moral gemäß – benehmen würden, es hier schon zu einem harmonischen Leben kommen sollte. Dass dieses Ideal permanent und notwendig gestört wird – eine Welt des Eigentums ist nun mal eine des permanenten Hauen und Stechens – nehmen sie nicht zum Anlass, sich ihre meist prekäre Existenz zu erklären, die ihnen der Staat mit der Verpflichtung aufs Geldverdienen einbrockt und vom Ideal abzurücken, sondern sich auf die Suche nach den Schuldigen – den Störern der Harmonie – zu machen. Eine Konsequenz, die sie ziehen, ist die Welt des Rassismus, deren Bilder und Inhalte mal plump, mal hochwissenschaftlich daher kommen, die Konsequenzen aber immer brutal für die Betroffenen sind. Und zwar nicht erst dann, wenn er wie jüngst in Clausnitz oder Bautzen handfest wird.

Autor*innen: Gruppen gegen Kapital und Nation


{{Fußnoten: 1: Das ganze Urteil (im folgenden als „BGH 1956“ zitiert) ist nachzulesen auf: https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1956-01-07/IV-ZR-273_55; gefunden am 23.02.2016. 2: Zitiert nach Süddeutsche Zeitung 18.02.2016, S. 6. 3: Siehe dazu den Text „Das staatliche Strafen“ das Unterkapitel: „6. Die strafrechtliche Bestimmung von Schuld: mangelnder Wille zur Unterordnung unter die bürgerliche Rechtsordnung“: https://gegen-kapital-und-nation.org/das-staatliche-strafen/#6 4: Zum Vergleich mit der heutigen Verschärfung der Abschiebung von Ausländern, die ein Gesetz übertreten haben, im Folgenden in den Fußnoten einige Zitate an den entsprechenden Stellen. Hervorhebungen dabei von GKN. Hier sei die CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann zitiert, die bereits im Sommer 2015 forderte: „Wer hier durch kriminelle Energie und Straftaten sein Asylrecht missbraucht, Menschen und Sachen bedroht, hat sein Aufenthaltsrecht in unserem Lande verwirkt, muss zwingend abgeschoben und bis zum Vollzug inhaftiert werden, um die Allgemeinheit zu schützen“. Zitiert nach dem Handelsblatt vom 29.09.2015. http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fluechtlingsdebatte-cdu-innenminister-will-kriminelle-asylbewerber-abschieben/12380020-2.html; gefunden am 05.03.2016 5: In dieser Denke hat der Täter dann nicht ein Gesetz gebrochen, sondern ihm wird als Motiv untergeschoben, gleich eine ganze Rechtsordnung abzulehnen. Spiegel online zitiert am 07.01.2016 die Bundeskanzlerin: „Zu reden sei auch über möglichen Handlungsbedarf bei der Ausweisung straffälliger Ausländer, sagte Merkel. Es sei zu prüfen, `ob wir, was Ausreisenotwendigkeiten anbelangt (...) schon alles getan haben, was notwendig ist, um hier auch klare Zeichen zu setzen an diejenigen, die nicht gewillt sind, unsere Rechtsordnung einzuhalten.`“ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/koeln-angela-merkel-bringt-striktere-abschiebepraxis-ins-spiel-a-1070958.html; gefunden am 05.03.2016. 6: Wobei hier daran erinnert werden soll, dass ein nach Anstand suchender Mensch sich unterschiedliche Hautfarben auch ordentlich einbilden kann. 7: „Die Klägerin ist auch nach dem schon erwähnten Auschwitz-Erlaß Himmlers vom 16. Dezember 1942 festgehalten worden. Dieser Erlaß bedeutet, darüber besteht allgemeines Einverständnis in Rechtsprechung und im Schrifttum, eine entscheidende Wendung in der Zigeunerpolitik des sogenannten `Dritten Reiches`. Er unterwirft alle Zigeuner Maßnahmen, die nur aus der Rassenideologie des Nationalsozialismus erklärt werden können.“ (BGH 1956) 8: Für eine differenziertere Analyse der deutschen Flüchtlingspolitik siehe https://gegen-kapital-und-nation.org/was-merkels-kurzer-sommer-der-menschlichkeit-über-die-deutsche-realität-aussagt/ Der Text ist im Oktober 2015 geschrieben worden, seit dem hat sich natürlich einiges getan. 9: Spiegel online stellt am 08.01.2016 die Position des SPD-Vorsitzenden und Vizekanzlers vor: „`Ich sage: Null Toleranz gegenüber Kriminalität und sexuellen Übergriffen`, zitiert die `Bild`-Zeitung Gabriel. Der Staat müsse stark und handlungsfähig bleiben: `Das sind wir den Deutschen und der überwiegenden Mehrheit der anständigen Flüchtlinge schuldig.`“. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/koeln-uebergriffe-an-silvester-vizekanzler-gabriel-fordert-hartes-vorgehen-gegen-taeter-a-1071009.html; gefunden am 05.03.2016. Man achte darauf, dass in dem Zitat die Deutschen irgendwie prinzipiell als anständig unterstellt werden im Vergleich zu den Flüchtlingen, bei denen es solche und solche gäbe.}}