2008-03:Innenminister Bouffier und die Splitter im Auge der anderen

Aus grünes blatt
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Erklärung

Innenminister Bouffier und die Splitter im Auge der Anderen

In einer Landtagsdebatte hat Innenminister Volker Bouffier der hessischen Fraktion von DIE LINKE vorgeworfen, „ein gebrochenes Verhältnis zum Rechtsstaat“ zu haben, weil sie eine Hütte in einem zur Umwandlung in eine Betonpiste auserwählten Wald errichten wolle. Schon einige Wochen zuvor hatte derselbe Innenminister im Hessischen Rundfunk zu einer von lokalen Bürgerinitiativen errichten Hütte erklärt, dass er keine rechtsfreien Räume dulden werde. Diese Vorwürfe durch den Innenminister sind nicht nur politisch verwerflich, weil sie den legitimen Protest gegen eine gigantische Umweltzerstörung diskreditieren. Sie sind vor allem deshalb eine Unverschämtheit aus dem Munde Bouffiers, weil er es ist, der mit einer Vielzahl von Rechtsbrüchen seine autoritäre Politik seit Jahren durchsetzt und aus seiner Anwaltskanzlei in Gießen und seinem Ministerium in Wiesbaden längst rechtsfreie Räume gemacht hat. Es ist der Marktschreier von Recht und Ordnung selbst, der die Grenzen des Rechtsstaates mehrfach nachweislich missachtet hat.

Bouffiers kriminelle Handlungen sind in vielen Fällen gut dokumentiert, darunter auch in höchstrichterlichen Entscheidungen. So stoppten erst das Gerichte illegale Überwachungspläne und Fahndungsmethoden an Hochschulen, die der Minister ersonnen hatte. Bei anderen Handlungen konnte sich der Innenminister nur durch die sachfremden Einstellungen von Ermittlungsverfahren gegen seine Person der Strafverfolgung entziehen. Nachgewiesen werden konnte ihm u.a. die Beteiligung an einer umfangreichen Polizeiaktion am 14. Mai 2006, bei dem unabhängige KritikerInnen der hessischen Innenpolitik durch erfundene Straftaten inhaftiert und somit mundtot gemacht werden sollten. Die Geheimaktion hessischer Polizeieinheiten wurde mühevoll durch Recherchen der Betroffenen und eines Anwaltes aufgedeckt und ist inzwischen in einem Buch (Titel „Tatort Gutfleischstraße“, Verlag SeitenHieb) veröffentlicht worden. In einem Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 18.6.2007 (20 W 221/06) wurde das Manöver der Polizei als rechtswidrig bezeichnet und mit Methoden aus dem Dritten Reich verglichen. Schon vorher wurde ein Verfahren wegen Parteiverrat in Bouffiers Zeit als Anwalt eingestellt, wobei Recherchen des Hessischen Rundfunks den Verdacht einer politischen Anweisung an die ermittelnde Staatsanwaltschaft ergab. Eine Anweisung Bouffiers an Polizeibeamte, eine ihn kritisierende Demonstration gewaltsam aufzulösen (11.1.2003), erklärte das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig (1 BvR 1090/06).

Innenminister Bouffier übt seine Amtsgeschäfte offensichtlich mit hoher krimineller Energie aus und lässt sich bei der Verfolgung seiner politischen Ziele und der Bekämpfung seiner GegnerInnen nicht von den Schranken der Gesetze aufhalten. Da ist es nichts als Heuchelei, wenn er nun eine konkurrierende Partei dafür geißelt, bei politischen Aktionen vermeintlich geltendes Recht zu brechen. Hinzu kommt ein deutlicher Unterschied bei den Motiven. Während DIE LINKE mit ihrer Aktion den Protest betroffener Menschen gegen eine Einschränkung ihrer Lebensqualität unterstützen will, verfolgt Bouffier mit seinen kriminellen Taten sichtbar eigennützige Ziele. Während der vermeintlich rechtswidrige Bau einer Hütte sichtbar keine Menschen schädigt und zumindest aus der Perspektive der CDU Hessens auch keine Natur beeinträchtigt, weil nach deren Willen diese an der betroffenen Stelle ohnehin komplett vernichtet werden soll, sind durch Bouffiers kriminelle Handlungen immer Menschen erheblich beeinträchtigt worden.

Statt über den Bau einer Hütte im Wald zu lamentieren, wäre es an der Zeit, den Rechtsbrechern in der Landesregierung das Handwerk zu legen. Stattdessen aber werden Bouffier und seine Mittäter seit Jahren durch die Strafverfolgungsbehörden systematisch geschützt. Es wäre in mehreren Fällen längst zu prüfen, ob nicht Strafvereitelung im Amt vorliegt – und warum es so einfach möglich ist, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte einen Innenminister derart zu Diensten sind.

Offensichtlich ist Gerichten und Staatsanwaltschaften in Hessen selbst klar, dass dem Minister Rechtsbrüche nachgewiesen werden können. So stellte das Gießener Amtsgericht jüngst ein Strafverfahren gegen einen mehrfach von kriminellen Handlungen des Innenministers Betroffenen ein. Dieser war angeklagt worden, weil er den hessischen Innenministers Bouffier durch die Worte "Rechtsbrecher" beleidigt haben sollte. Zwar waren schon die Begleitumstände der angeklagten Handlung seltsam, weil es Innenminister Bouffier und der ihm unterstellte Staatsschutz im Polizeipräsidium Mittelhessen (Sitz in Gießen) waren, die aus einem auf den Fußweg geschriebenen Spruch "Rechtsbrecher und Innenminister" sofort ableiteten, dass der hessische Innenminister gemeint sein müsste. Dennoch hätte der Prozess eine Überprüfung dieses Tatvorwurfes auch in Hinsicht auf den Wahrheitsgehalt der Aussage beinhaltet. Angesichts bereits mehrerer Fälle von Strafanzeigen gegen den Innenminister, die teilweise ohne jegliche Ermittlungstätigkeit, nicht einmal einer Anhörung des Beschuldigten, von den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften eingestellt wurden, wäre dieses Verfahren die erste strafgerichtliche Prüfung gewesen, ob Volker Bouffier Rechtsbrüche begangen hatte oder nicht. Das wäre für den Innenminister offenbar sehr unangenehm geworden. Daher wurde das Verfahren schon am ersten Verhandlungstag (26.8.2008), ohne jegliche Beweiserhebung zu dem Anklagepunkt und gegen den Willen des Beschuldigten eingestellt.

Zudem wirkten die Begleitumstände der Begründung dieser Einstellung skandalös, denn es wurde die zu erwartende Strafhöhe eines noch laufenden Anklagepunktes benannt, der eine Sachbeschädigung an einem Feld mit genmanipulierten Pflanzen betraf. Ähnliche Verfahren an anderen Orten gegen solche sog. "FeldbefreierInnen" (u.a. in Bad Freienwalde, Nürtingen und Zehdenick) hatten Strafhöhen im Bereich von 15 bis 30 Tagessätzen ergeben. Das hätte für eine solche Einstellungsbegründung nicht ausgereicht. In Gießen wurde nun ein spektakulär hohes Urteil von einem halben Jahr Haft ohne Bewährung gefällt. Es besteht der Verdacht, dass diese Urteilshöhe durch das Ziel, den Innenminister Bouffier vor Unannehmlichkeiten zu schützen, motiviert worden sein.

Aus all diesen Gründen lautet die Forderung, endlich die kriminellen Handlungen des hessischen Innenministers Volker Bouffier zu überprüfen. Es ist unerträglich, dass ein kriminell handelnder Innenminister in der Öffentlichkeit als Hüter von Recht und Ordnung auftritt – einer Ordnung, die erstens vor allem den Zielen der Herrschenden dient und die zweitens von Bouffier selbst bei der Verfolgung seiner politischen Ziele ständig mit den Füßen getreten wird.

Gießen, 27.9.2008

K.O.B.R.A. - Antirepressionsgruppe[1]
Rechtstipps: http://www.recht-extremismus.de.vu
Kontakt: c/o Projektwerkstatt, 06401/90328-3, Fax -5, unterwegs
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