2019-01:Kein Verbot der Roten Hilfe!

Aus grünes blatt
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Hilfe für die Rote Hilfe e.V. Im Moment arbeiten verschiedene Stellen im Staat daran die Arbeit von kritischen Organisationen zu erschweren. So hat der Bundesfinanzhof Attac die Gemeinnützigkeit entzogen und damit die Arbeit extrem erschwert.

Noch weiter geht aber nun die Forderung des Bundesinnenminister Horst Seehofer den Verein "Rote Hilfe e.V." gleich zu verbieten. Als Begründung behauptet er, in einem Artikel im Focus, als Gegenleistung zur juristischen und finanziellen Unterstützung durch die Rote Hilfe dürften "die Delinquenten keine Aussagen bei der Polizei machen und müssen sich verpflichten, auch nach verbüßter Strafhaft den 'revolutionären Straßenkampf' fortzusetzen." Gegen diese Falschbehauptung hat die Rote Hilfe e.V. eine einstweilige Verfügung durchgesetzt. Focus, Focus online, wie auch dem Verfasser des Artikels wird es damit verboten, diese nachweislich falsche Aussage zu verbreiten. 1

"Diese Aussage ist entweder schlecht recherchiert oder soll Repressionsdruck gegen die Rote Hilfe e.V. erzeugen. Beides lassen wir uns nicht bieten. Seit über 40 Jahren unterstützt unser Verein linke Aktivist*innen im Fall von staatlicher Repression während sozialer Proteste wie Demonstrationen gegen Rechts, für Klimagerechtigkeit, die Rechte von Geflüchteten, internationale Solidarität und Frieden. Außerdem verteidigen wir die politischen Grundrechte und engagieren uns in Bündnissen zum Beispiel gegen die neuen autoritären Polizeigesetze oder Verschärfungen im Asylrecht. Unsere Arbeit ist legitim und leider auch bitter nötig in diesen Zeiten. Gegen Verunglimpfungen wehren wir uns vor allem politisch, nutzen aber auch juristische Mittel wie in diesem Fall." 2

Gemäß ihrer Satzung unterstützt die „Rote Hilfe“ dabei alle, die für die Ziele der Arbeiter*innenbewegung, die internationale Solidarität, den antifaschistischen, antisexistischen, antirassistischen, demokratischen und gewerkschaftlichen Kampf sowie gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg eintreten. 3

Mittlerweile erhält die Rote Hilfe Unterstützung von vielen Seiten. So gibt es Solidaritätserklärungen aus nahezu allen Spektren der politischen Linken: unter anderen vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.,Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. , Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. , Neue Richtervereinigung e.V., der Humanistische Union, der Interventionistischen Linken, von parteinahen Jugendverbänden wie [’solid], Jusos oder der Grünen Jugend, von Abgeordneten der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, migrantischen Verbänden, libertären Initiativen bis zu zahlreichen antifaschistischen Gruppen. (1 u.3) Auch direkt bei der Roten Hilfe e.V. werden mehr Menschen aktiv. Seit dem Interview gab es mehr als 800 Neueintritte und somit hat der Verein nun mehr als 10 000 Mitglieder_Innen. So bleibt die Hoffnung das die Rote Hilfe gestärkt aus diesem Angriff hervor geht.

Quellen: 1: http://www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Kein%20Verbot%20der%20Roten%20Hilfe_.pdf 2: https://www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/959-rote-hilfe-e-v-setzt-einstweilige-verfuegung-gegen-den-focus-durch-erhoehte-mitgliederzahl-durch-welle-der-solidaritaet 3: https://www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/919-rote-hilfe-e-v-ist-politische-akteur-in-und-leistet-legitime-solidaritaetsarbeit