2018-01:Freiheit nur gegen Bezahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 1. Dezember 2018, 16:06 Uhr

Freiheit nur gegen Bezahlung!

Arne A. Per Gesetz erhalten in Niedersachsen die Sicherungsverwahrten pro Monat bis ca. 5 Stunden Ausgang. 5 Stunden auf einen Monat gerechnet, da kommt bei den Betroffenen natürlich meist große Freude auf, da es eine schöne Abwechslung ist. Natürlich gibt es da dann gleichzeitig auch den kujonierenden Anteil bei der exekutiven Gewalt. Da die Ausgänge zudem auch noch von vielen Einschränkungen behaftet sind, ist der Pool der Möglichkeiten zur Gestaltung sehr gering gehalten. Der Obrigkeit kommt es da natürlich nicht entgegen, wenn vereinzelte SVer so wie ich noch gut zu Fuß sind. So hätte ich eigentlich am 26.01.2018 einen Ausgang per Fuß nach Göttingen gehabt. Da wir vorher nicht erfahren dürfen, welche Bedienstete mit uns den Ausgang/Ausführung macht, bleibt eine vorherige Absprache aus. Es sei denn, die exekutive Gewalt hält sich an ihre eigenen Vorschriften und der Bedienstete setzt sich einen Tag zuvor mit dem Ausgänger in Verbindung. In diesen Genuss kam ich bisher eher selten. Desweiteren hatte sich ein guter Freund, welcher eine Anreise von knapp über 300 km hatte, zu dem Treffen angemeldet. Da es um 9 Uhr losgehen sollte, begab ich mich eine halbe Stunde vorher zum Büro. Nun, ich hatte den Jackpot geknackt und erhielt das Vorzeigeobjekt zur Begleitung. Jener machte mir sodann unmissverständlich klar, dass ich auf meine Kosten für ihn ein Taxi zu bestellen habe, da „Graf Koks“ den Tag als seinen zusätzlichen Urlaubstag mit Wohlfühlfaktor ansieht, welchen die Sicherungsverwahrten zu bezahlen haben. Das mag zwar bei einigen eingeschüchterten anderen SVern hier geklappt haben, jedoch lasse ich mich weder nötigen noch erpressen. Dies hatte zwar zur Folge, dass mein Besuch die Fahrt vergebens gemacht hatte und ich keinen Ausgang erhielt, aber das Outing der exekutiven Gewalt spricht Bände für ihr Versagen.