2017-02:Stand der Unterlassungserklärungen gegen Anti-Braunkohle Aktivist*innen

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Stand der Unterlassungserklärungen gegen Anti-Braunkohle Aktivist*innen

Luna Im August 2015 besetzten tausende Menschen im Rahmen der Aktionstage von Ende Gelände den RWE-Tagebau Garzweiler im rheinischen Braunkohlerevier. Seit einigen Monaten laufen vor den Amtsgerichten der Region Prozesse gegen die Beteiligten. Bisher gibt es keine Verurteilung. Eine Person wurde freigesprochen, andere Verfahren unter Auflagen eingestellt. Der Versuch Aktivist*innen strafrechtlich zu kriminalisieren, läuft damit ins Leere.

Nun versucht RWE durch das Verschicken von Unterlassungserklärungen zivilrechtlich gegen Aktivist*innen vorzugehen. Auch LEAG (die neue Betreiberin der dortigen Tagebaue) hat bereits erste Unterlassungserklärungen zu den Ende Gelände Aktionen 2016 in der Lausitz verschickt.

In diesem Artikel möchten wir zunächst kurz erklären, was diese Unterlassungserklärungen sind, dann die aktuelle Situation bezüglich Unterlassungserklärungen im Widerstand gegen Braunkohle erklären und schließlich Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, um weiterhin widerständig zu bleiben. Auch werden wir darauf eingehen, wie wichtig es ist, dass wir als Bewegung zusammenhalten und Solidarität zeigen und wie wir alle aktiv werden können.

Was sind Unterlassungserklärungen von RWE/LEAG und was bezwecken sie damit?

Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, den die Unternehmen RWE/LEAG mit Personen schließen möchten, die sich ihrer Auffassung nach unerwünscht auf ihrem Gelände befunden haben sollen. In diesem Vertrag soll die betroffene Person unterzeichnen, dass sie das Gelände und die Anlagen des Unternehmens nie wieder betreten wird. Verstößt die Person gegen diesen Vertrag hat sie jedes mal mit einer Geldstrafe zu rechnen, die direkt an das Unternehmen gezahlt wird. Wie hoch die Strafe sein wird, ist noch nicht klar und könnte von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es ist mit einer Strafe im 4-stelligen Bereich zu rechnen. Die Unterlassungserklärung soll innerhalb von 2 Wochen unterschrieben zurückgeschickt werden. Unterschreibt mensch nicht, kann das Unternehmen versuchen, die Unterschrift einzuklagen (Unterlassungsklage).

Solche Vorgänge fallen ins Zivilrecht, wie alle Fälle, bei denen eine Person oder ein Unternehmen gegen eine andere Person/Unternehmen vorgeht. Dies ist ein Rechtsgebiet, mit dem wir als Aktivist*innen bislang selten konfrontiert waren, denn meist ist es der Staat, der in irgendeiner Form gegen uns vorgeht (Strafrecht). Zwischen Zivil- und Strafrecht gibt es 2 große Unterschiede:

Zum Einen ist es nicht so leicht, Verfahren politisch zu führen, da sie zum großen Teil schriftlich ablaufen und nicht öffentlich im Gerichtssaal.

Ein weitere Unterschied sind die Kosten: Die Verfahrens- und Anwaltskosten berechnen sich nach dem Streitwert, der vom Unternehmen festgesetzt wird. Je höher der Streitwert, desto höher auch die zu tragenden Kosten, falls das Verfahren verloren wird. RWE hat einen absurd hohen Streitwert von 50.000 Euro angesetzt. Dies hat gravierende Folgen: Wenn mensch auf den Brief mit der Unterlassungsklage nicht reagiert, wird wahrscheinlich ein Gericht erklären, dass der Vertrag trotzdem gilt. Allein dafür müssen 4.000 € bezahlt werden. Wird anschließend der Prozess geführt und verloren, steigen die Kosten immens an. Geht mensch bis vors Bundesverfassungsgericht, liegen die Kosten im 5-stelligen Bereich.

RWE und LEAG versuchen also, nachdem sie bisher strafrechtlich wenig Erfolg hatten den Protest klein zu kriegen, nun mit Unterlassungserklärungen Menschen einzuschüchtern. Zwar kommt mensch mit einer unterschriebenen Unterlassungserklärung nach einer einmaligen Aktion ohne größere Folgen davon (falls es nicht auch noch ein strafrechtliches Verfahren gibt). Bei erneutem Protest ist es jedoch einfach für das Unternehmen, zu kassieren.

Aktuelle Situation und Handlungsmöglichkeiten

Zurzeit weiß die Antirepressionsstruktur Rheinisches Revier (kurz: Antirrr) von rund 130 von RWE verschickten Unterlassungserklärungen. Davon wurden rund 30 unterschrieben. 45 haben nicht unterschrieben. Rund 20 haben abgeändert unterschrieben.

Abgeändert deshalb, da Unterlassungserklärungen immer spezifisch sein müssen. Sie könnten sich auf ein klar definiertes und begrenztes Gebiet beziehen wie zum Beispiel ein Tagebau oder ein Schienenabschnitt. Die Unterlassungserklärungen sind jedoch sehr umfangreich und betreffen den gesamten Firmenbesitz, der nie wieder zu betreten ist. Einige haben also die Unterlassungserklärung auf ein klares Gebiet beschränkt unterschrieben. Lange gab es von RWE keine Reaktion darauf. Doch nun ist bekannt, dass RWE diese zumindest in einigen Fällen nicht anerkennt und weiter verfährt, als wäre nichts unterschrieben worden.

Dann kann es zu einer Unterlassungsklage kommen. RWE zieht vor Gericht und will die Unterschrift einklagen. Hat mensch bereits einen Teil der Erklärung unterschrieben (abgeändert), so kann nun der andere Teil eingeklagt werden. Dies hat den Vorteil, dass der Streitwert gesenkt wird. Zur Zeit laufen im Rheinland 11 Unterlassungsklagen. Einige betreffen Aktivist*innen der Ende Gelände Aktionstage, andere eine Gruppe von Menschen, die im Rahmen der Proteste gegen die COP21 an einem Werkstor demonstriert haben. Die Klagen betreffen sowohl Menschen, die gar nicht, als auch Menschen die teilweise unterschrieben haben.

Der Ausgang ist unklar. Jedoch wurde vom zuständigen Landgericht bereits signalisiert, dass nicht allzu große Hoffnung darauf besteht, die Klagen zu gewinnen. Wie oben geschrieben, kann das Ganze sehr kostspielig werden.

Aus der Klimabewegung heraus gab es ein Strategietreffen zum Umgang mit den Unterlassungserklärungen, um einen guten Umgang mit dieser neuen Form der Repression zu finden. Es wurde viel diskutiert und abschließend kann keine einheitliche Handlungsempfehlung gegeben werden. Jedoch wollen wir zu verschiedene Handlungsoptionen ermutigen.

Es wird dazu ermutigt, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Damit spart mensch sich Kosten und Nerven. Schön wäre auch, dies öffentlich und kollektiv, eventuell mit einer kleinen Begleitaktion zu tun. Das Unterschreiben soll dabei nicht das Ende des Protestes sein, wie RWE und LEAG es bezwecken möchten, denn es wird weiterhin zahlreiche Möglichkeiten geben aktiv zu bleiben. Sei es durch Aktionen außerhalb des Firmenbesitzes, sei es das nächste mal anonym in die Aktion zu gehen, sei es die Aktion logistisch zu unterstützen.

Weiterhin kann durch das Unterschreiben einer abgeänderten Unterlassungserklärung ausprobiert werden, ob RWE/LEAG sich vielleicht doch darauf einlässt. Dies birgt auch das Risiko einer Klage.

Es wird auch dazu ermutigt nicht zu unterschreiben. Wichtig ist dabei aber, dass die*/der*jenige sich seiner Entscheidung und den Konsequenzen (vor Allem finanziell) bewusst ist, da es sich bei jeder verlorene Klage um Kosten im 4 bis 5-stelligen Bereich handelt. Es wäre schön, wenn die Person dazu bereit ist, einen Teil der Kosten selbst zu tragen oder sich einzubringen, damit die Antirepkassen gefüllt werden. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu umgehen, zum Beispiel durch eine Vermögensauskunft oder die Anmeldung von Privatinsolvenz. Allerdings darf mensch dann nur wenig Geld besitzen bzw. verdienen und das über mehrere Jahre. Es ist ratsam sich diese Entscheidung gut zu überlegen. Fragt auch eure Antirep-Gruppe eures Vertrauens dazu ;-)

Solidarität zeigen und aktiv werden!

Das massenhafte Verschicken von Unterlassungserklärungen und die nun beginnenden Unterlassungsklagen sind eine große Herausforderung für die Klimagerechtigkeitsbewegung. Umso wichtiger ist es, dass wir die Betroffenen nicht alleine lassen, sondern also Bewegung diese Herausforderung annehmen.

Deshalb gibt es seit einiger Zeit die Kampagne „Untenlassen. Kohle unten lassen, statt Protest unterlassen“. Sie sammelt nicht nur Spenden für die kostspieligen Prozesse, sondern schafft auch öffentliches Bewusstsein und Aufmerksamkeit für das Vorgehen von RWE/LEAG und die Kriminalisierung des legitimen Widerstandes. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich dort einzubringen: Vom Verschicken von „Untenlassungserklärungen“ an RWE, über das Organisieren von Spenden-Brunch, -Marathon, -Party etc über die aktive Mitarbeit in der Kampagne. Gern gesehen sind natürlich auch Soli-Aktionen oder die aktive Mitarbeit in der Kampagne.

Im Sommer stehen die nächsten Aktionen rund um Braunkohleabbau im Rheinland an. Mit mehreren Camps und unterschiedlichen Aktionsgruppen wird des Widerstand dieses Jahr breiter und größer als je zuvor. Und gleichzeitig sind die Aktionen von 2015 und 2016 noch nicht abgeschlossen. Die Nachbereitung und Unterstützung der von Repression Betroffenen sollte uns alle angehen! Unterstützt die Kampagne „Untenlassen“ oder eine der beiden Klima-Antirepgruppen (Antirrr und CAT) damit der Widerstand gegen Braunkohle wächst und wir widerständig bleiben!