2014-03:psychiatrie formen

Aus grünes blatt
Version vom 18. November 2014, 00:16 Uhr von Pwsaasen (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „=Verschiedene Haftformen nicht gegeneinander ausspielen= Es gibt viele Zwangsmaßnahmen. Sie sollen Menschen aussondern oder gefügig machen. Das fängt bei St…“)
(Unterschied) →Nächstältere Version | Aktuelle Version ansehen (Unterschied) | Nächstjüngere Version← (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Verschiedene Haftformen nicht gegeneinander ausspielen

Es gibt viele Zwangsmaßnahmen. Sie sollen Menschen aussondern oder gefügig machen. Das fängt bei Strafarbeiten und Noten in der Schule oder Zurechtweisungen durch Eltern und Chef_innen an - und endet bei den härtesten Formen des Rauswurfs aus der Gemeinschaft: Dem Aussondern durch Urteile und Diagnosen, in Gefängnisse oder Zwangspsychiatrien. Die Chancen, von dort wieder zurückzukehren in ein Leben mit anderen Menschen, sinken mit jedem Tag der Trennung. Das eigene Verhalten passt sich an Isolation, Fremdbestimmung, Perspektivlosigkeit und ständige Unterwerfungen an. Etwaiges Fehlverhalten vor dem Einsperren kann unter solchen Bedingungen nicht sinnvoll aufgearbeitet werden. Hohe Rückfallzahlen nach Gefängnisaufenthalten oder viele Jahre hinter den Zäunen der Zwangspsychiatrie, vollgepumpt mit gesundheitszerstörenden (Ruhigstell-) Mitteln sind die Folge. Straf- und Psychoknäste lösen keine Probleme, sondern verschlimmern sie. Sie sind zudem der Grund, warum freiwillige Angebote kümmerlich bleiben. Solange die Möglichkeit zum Zwang besteht, braucht diese Gesellschaft die Menschen nicht erreichen, weil die Inhaber des Gewaltmonopols immer auch anders können.

Gefängnis und Zwangspsychiatrie unterscheiden sich nicht in dieser grundsätzlichen Problematik. In Details gibt es Unterschiede. So wird nur in der Psychiatrie chemisch attackiert. Dafür bietet der Knast die stärkere bis völlige Isolation im Alltag. Es macht keinen Sinn, die beiden Unterdrückungsregimes gegeneinander auszuspielen. Wenn psychiatriekritische Gruppen das Ende der Psychoknäste fordern, dabei aber die Inhaftierung in „normale“ Gefängnisse als Alternative anbieten, schießt sich die Kritik am Einsperren ins eigene Knie. Das Gleiche gilt für knastkritische Gruppen, die als Alternative auf die Psychiatrie verweisen. Nur in einer Gesellschaft ohne alle Arten von Knästen wächst der Wille, die Verhältnisse und die Umgehensweisen so zu verbessern, dass Gewalt und Übergriffe verschwinden oder sich zumindest zurückentwickeln. Daher: „§ 63 StGB abschaffen“ - ja. Aber nicht nur den ...

  • Mehr unter: www.welt-ohne-strafe.de.vu