2013-02:"Feldgewahrsam" gegen Aktivist*innen der Castor-Blockade war rechtswidrig

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"Feldgewahrsam" gegen Aktivist*innen der Castor-Blockade war rechtswidrig

NukeNews Wie das Landgericht Lüneburg in einem im August 2013 ergangenen Beschluss feststellte, war die Festsetzung von rund 1.300 Demonstrant*innen in einem „Feldgewahrsam“ beim Castor-Transport im November 2011 bei Harlingen rechtswidrig. Die Anti-Atom-Aktivist*innen hatten eine Sitzblockade im Rahmen einer Aktion der Gruppe „WiderSetzen“ auf der Castor-Transportstrecke verlassen, nachdem die Polizei das Bahngleis unter Anwendung von Gewalt räumte. Laut Gerichtsbeschluss hätte die Polizei gegen die Aktivist*innen zunächst einen Platzverweis aussprechen und ihnen die Möglichkeit des Verlassens des Geländes einräumen müssen. Und selbst danach hätte die Polizei sofort nach der Festnahme die betreffenden Aktivist*innen einem Richter vorführen müssen, was jedoch nur bei 21 der 1.300 Festgenommenen der Fall war. Die Aktivist*innen erwägen nun, auf Schadensersatz für die rechtswidrige Festnahme zu klagen.

Die Entscheidung des Landgerichts könnte bis zu 3.000 Aktivist*innen betreffen, die während der Castor-Blockaden 2010 und 2011 unter diesen Bedingungen in Gewahrsam genommen wurden.

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