2012-01:Richter beim Containern gestört

Aus grünes blatt
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Richter beim Containern gestört

fb Mit einem unerwarteten Ergebnis ging am 21. September der zweite Anlauf des Prozesses gegen Menschen, die vor anderthalb Jahren mit abgelaufenen Lebensmitteln von der Polizei in Döbeln aufgegriffen worden waren, zu Ende: Freispruch einschließlich von der Staatskasse zu tragender Gerichtskosten. Unerwartet deswegen, weil der Vorwurf ohnehin umstritten und absurd war, denn obwohl es sich um ein Delikt handelt, das für gewöhnlich nur auf Antrag der Geschädigten das Verfahren geführt werden kann, brachte die Staatsanwaltschaft Chemnitz den Fall nun zum zweiten Mal ohne Vorliegen eines Strafantrags vor Gericht. Es bestünde erhebliches "öffentliches Interesse" an der Strafverfolgung wurde behauptet. Und dann plädiert der Vertreter der Staatsanwaltschaft plötzlich selbst für den Freispruch, nachdem er erstmal ein neues Fass aufmachen wollte, indem er eine andere verfolgbare Straftat des Angeklagten im strittigen Vorgang zu erkennen gemeint hatte.

"Containern" meint die Aneignung von weggeworfenen Lebensmitteln (und anderen Dingen) aus den Mülltonnen von Supermärkten, Gemüsegroßhändlern etc., die noch immer genießbar sind. Inwiefern es sich dabei um eine strafbare Handlung handelt, ist strittig. Denn juristisch handelt es sich bei Abfall in der Regel um eine "herrenlose Sache", deren Eigentum "ausgegeben" wurde. Nur in speziellen Fällen, wenn es klare vertragliche Regelungen zum Beispiel mit dem Abfallentsorger gibt, dass das Eigentum nahtlos an diesen übertragen wird, kann von Diebstahl gesprochen werden, wenn diese herrenlosen Sachen angeeignet werden. In den meisten Strafverfolgungen von Menschen, die weggeworfene Nahrung oder Gegenstände einer weiteren Verwendung zuführen wollen, geht es angesichts dieses Umstands auch nicht um den vermeintlichen Diebstahl, sondern um damit verbundene weitere "Straftaten". Beispielsweise, dass mit dem Übersteigen eines Zaunes Hausfriedensbruch begangen wurde, oder dass ein Schloss aufgebrochen wurde, und damit eine Sachbeschädigung vorläge.