2009-03:Mehr Nachrichten aus den Abgründen der Uniformierten und Berobten

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Mehr Nachrichten aus den Abgründen der Uniformierten und Berobten

jb

Illegaler Freiheitsentzug durch Polizei zieht Schadensersatzpflicht nach sich

Das Bundesverfassungsgericht hat Urteile niedrigrangiger Gerichte aufgehoben, die Inhaftierten einen Schadenersatz abgesprochen hatten, obwohl sie illegal in Haft genommen wurde. Die Feststellung der Illegalität sei Ausgleich genug, hatten die RobenträgerInnen geurteilt - typisch für die Inhaber der Definitionsmacht auf Recht. Die finden immer, dass Freiheit und andere Güter selbst nicht zählen, sondern nur die Rechtsprechung dazu. Doch das BVerfG sah das jetzt anders und urteilte am 11.11.2009, es wäre „insbesondere zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht in der mindestens zehnstündigen Festsetzung der Beschwerdeführer keine nachhaltige Beeinträchtigung gesehen hat, ohne die abschreckende Wirkung zu erwägen, die einer derartigen Behandlung für den künftigen Gebrauch grundrechtlich garantierter Freiheiten - namentlich die durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Teilnahme an Demonstrationen oder deren von Art. 2 Abs. 1 GG umfasste Beobachtung - zukommen konnte und die der Rechtsbeeinträchtigung ein besonderes Gewicht verleihen kann.“ (Az. 1 BvR 2853/08)

Bullen erschießen Studenten: „Notwehr“

Am 30.4.2009 wurde in Regensburg der Student Tennessee Eisenberg von den Bullen erschossen. Er soll acht Bullen mit einem Messer bedroht haben, diese schossen dann 16mal auf ihn, 12 Schüsse trafen, 7 davon in den Rücken. Am 20.12.2009 wurde das Verfahren gegen die zwei Bullen, die schossen, eingestellt. Sie hätten in Notwehr gehandelt, stellte die Staatsanwaltschaft fest - absurd angesichts der Situation, in welcher Unterlegenheit die eine Person sich befand. Ernst genommen werden wollen die sogenannten Ermittler offenbar auch mit den Feststellungen, dass zwei Kartuschen Pfefferspray, ein Knie- und ein Armdurchschuss keine Wirkung beim Opfer der Mörder in Uniform hinterlassen haben sollen. Das Ermittlungsverfahren wurde jetzt eingestellt, die Familie des Opfers legte Beschwerde ein. Erfolgsaussichten: Gering, denn: „dort, wo immer alles richtig gemacht wird, gibt es auch nichts zu korrigieren“, zitierten die Stuttgarter Nachrichten Anwaltskreise.

Wahrheit ist, was die Justiz sagt

Ein schönes Beispiel zeigt, dass sich RichterInnen ständig sogar noch über der Physik sehen. Was sie urteilen, ist die Wahrheit. Selbst wenn es gar nicht sein kann. Neuestes Beispiel: der Fall des „Bauern Rudi“. Der offenbar wenig emanzipatorische Familienvater sei 2001 von Familienmitgliedern erschlagen, zerstückelt, gekocht und anschließend den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen wurden, hatte das Landgericht Ingolstadt festgestellt. Die Angehörigen erhielten Strafen bis zu achteinhalb Jahren. Jahre später wurde die vollständig erhaltene Leiche von „Bauer Rudi“ am Steuer seines Wagens aus der Donau gezogen. Die Justiz stört das nicht. Denn was ist, definiert der Robenträger in seiner göttlichen Unfehlbarkeit ... (Spiegel am 26.11.2009)

Internetseiten zu Justiz, Polizei und wie mensch sich dagegen wehren kann