2005-03: Gammastrahler an der Innerdeutschen Grenze

Aus grünes blatt
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Von Juliane Funkert Am 24. April 1978 begann nur einen Katzensprung von Morsleben entfernt die Erprobung eines weiteren Projektes mit ionisierender Strahlung. Unter dem Decknamen "Technik V" wollte man an der Grenzübergangsstelle Marienborn/Helmstedt mit Hilfe der sogenannten Gammakanonen staatsfeindlichen Men-schenhandel und den Missbrauch des Transitabkommens zwischen DDR und BRD bekämpfen, also Republikflucht gänzlich unmöglich machen. Da das Transitabkommen vorsah, dass eine Kontrolle von Fahrzeugen nur bei begründetem Verdacht erfolgen dürfe, wurde seitens der DDR-Behörden nach Methoden gesucht, um im Einzelfall zu entsprechenden Erkenntnissen zu kommen, wobei insbesondere illegale Grenzübertritte festgestellt werden sollten. Die Tests verliefen erfolgreich, die Methode wurde verfeinert, und ab 1980 wurde sie in Marienborn zur Routine. In den darauffolgenden Jahren wurden auch andere Grenzübergangsstellen an der innerdeutschen Grenze aufgerüstet. Bekannt sind z. B. Drewitz/Dreilinden (ab 1980), Staaken (1980-87), Zarrenthin (seit 1984), Stolpe (ab 1987) und Hirschberg (seit 1988). Von den innerstädtischen Grenzüber-gängen in Berlin war vermutlich nur Checkpoint Charly mit der neuen Technik ausgestattet.

Funktion und Betrieb der Anlagen

An den Grenzübergangsstellen war eine Fahrspur mit Strahleneinrichtung für die Kontrolle von Pkw und eine weitere, mit Ausnahme von Drewitz, für die Kontrolle von Lkw ausgerüstet. In den Jahren 1988/89 wurden noch einige Strahler für weitere Fahrspuren beschafft, aber vermutlich nicht mehr montiert. Noch bevor die ahnungslos durchleuchteten Ausreisenden beispielsweise in den eigentlichen Kontrollbereich der Grenzübergangsstelle Marienborn kamen, war ihre heikle Fracht schon bekannt. Die Menschen fuhren unter einer Art Lichtschranke hindurch, wobei anstelle von sichtbarem Licht harte Gammastrahlung verwendet wurde. Auf der Beschauerbrücke hielten sich keine Personen auf. Durch einen Mitarbeiter des MfS, der die Fahrzeugpassage von einem seitlich der Fahrbahn liegenden Dienstgebäude aus beobachten konnte, wurde bei der Einfahrt der Fahrzeuge in den Strahlenbereich per Knopfdruck der Strahlengang geöffnet. Die Öffnungszeit war aufgrund der unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten auf Werte zwischen 8 und 25 Sekunden programmiert. Die längeren Zeiten wurden hierbei für die Lkw-Kontrolle verwendet. Außerdem gab es eine Zeitbegrenzerschaltung, welche sicherte, dass nach 3 Minuten der Strahlengang geschlossen wurde.

Die Pkw bzw. Lkw mussten im Schritttempo unter der Beschauerbrücke entlang fahren, welche auf zwei Brückenholmen links und rechts der Fahrbahn lagernd, die gesamte Fahrbahn überspannte. Dabei wurden sie scheibchenweise durchleuchtet und erschienen als komplettes zusammengesetztes Bild, ähnlich einem Negativ, auf dem Bildschirm des Diensthabenden. Die Verfahrensweise hing entscheidend von der Qualifizierung des bedienenden und auswertenden "Genossen" ab. Dieser gab per Funk oder Fernmeldesprecher dann Verdachtsmomente weiter, so dass die betroffenen Autos einer besonders gründlichen Untersuchung unterzogen wurden. Der "begründete Verdacht" war laut Transitabkommen für die Kontrolle eines Fahrzeuges notwendig. In der Regel wurden alle Transitreisenden durchleuchtet. Ausnahmen machte man bei sehr starkem Reiseverkehr (z. B. Feiertage, Urlaubs- bzw. Ferienzeit). Die Kontrolldichte hing u. a. auch von technischen Parametern und dem Ausbildungsstand des Bedieners der Kontrolltechnik ab. Die Kontrolltechnik wurde durchgängig im Schichtdienst betrieben, mit je zwei Mitarbeitern der jeweiligen territorial zuständigen Bezirksverwaltungen des MfS. Darüber hinaus gehörte zu jedem Grenzübergang ein OPS-Techniker (Abteilung operative Sicherung). Der sogenannte "Stützpunkt" war nur für OPS und ausgewähltes Führungspersonal zugänglich. Andere Angehörige der Passkontrolle hatten weder Zutritt zu diesem Bereich, noch konkrete Kenntnis über ihn. Zu jeder Strahleneinrichtung gehörten im Wesentlichen eine Strahlereinheit sowie ein Detektorsystem mit Bildschirmanzeige. Die Strahlereinheit bestand aus einem ca. 50 kg schweren, kugelförmigen Bleicontainer, in dem sich der Strahlerhalter mit eingebauter Cäsium-137-Strahlenquelle, der sogenannten "Pille", befand sowie dem Blendensystem, dem Strahlerverschluss und der Steuerelektronik. Die umschlossene Strahlenquelle (Typ GCS 7.021) wurde von der Sowjetunion hergestellt.

Einsatz der Strahlenquellen

Es gibt Widersprüche in Angaben zur Anzahl der eingesetzten Kontrollgeräte. Aufgrund einer Aufstellung der Bundeswehr, Dienststelle Storkow (früher NVA, dort war die ehemalige Gruppe "Anwendung ionisierender Strahlung" untergebracht), ist nachweisbar, dass 17 radioaktive Quellen durch einen Mitarbeiter des damaligen Amtes für Nationale Sicherheit (Nachfolger des MfS), welcher als Strahlenschutzbeauf-tragter im OTS (Operativ-Technischer Sektor des MfS) beschäftigt war, übergeben worden sind. Die Quellen waren dem Mitarbeiter 1989 zur Verwahrung übergeben worden. Registriert waren die Quellen im Januar 1981 und im Jahr 1985. Nach der Vereinigung sind die Quellen in den Besitz des Bundesministerium für Verteidigung übergegangen und im Dezember 1994 zur Wiederverwertung abgegeben worden. 10 dieser Quellen hatten laut Zertifikaten und einer Aufstellung der Bundeswehr, Dienststelle Storkow, eine Aktivität zwischen 60 und 65 GBq für die Pkw-Kontrolle. 7 Quellen waren zwischen 117 und 122 anzusiedeln (Lkw), wobei die Höhe dieser Werte durch Nachkontrollen nicht bestätigt werden konnte und von geringeren Werten ausgegangen wird. Der Bericht des Sonderbeauftragten der Bundesregierung sprach hingegen von nur 10 oder 12 eingesetzten Strahlenquellen. Das ist wohl damit zu erklären, dass etliche Quellen in den letzten Jahren der DDR zwar noch beschafft, aber nicht mehr eingesetzt wurden.

Strahlenbelastung

In Versuchen mit Hunden hatte man vor dem Einsatz in Marienborn in Ge-bäuden der damaligen Zollverwaltung Magdeburg in Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule die Technik und die Auswirkungen verschiedener Strahlendosen erprobt. Viele Tiere mussten eingeschläfert werden. Die Ergebnisse dieser Versuche wurden später einbezogen, als man die Dosen für die Durchleuchtung festlegte. Die Gammastrahlung musste relativ hart sein, um Karosserie und Bodenbleche durchdringen zu können. Übliche Röntgeneinrichtungen waren nicht geeignet. Auch durfte die Strahlung nicht zu hart sein, damit man kleinere Detektoren bei hohem Wirkungsgrad verwenden konnte. Man entschied sich für Cäsium-137. Man musste aufpassen, dass die Dosis für die Erzeugung einer nachweisbaren Schwärzung von Filmmaterialien, welche bei 0,1 mGy liegt, nicht überschritten wurde, da ja kein Verdacht bei den Durchstrahlten aufkommen sollte. Nach Aussagen eines MfS-Mitarbeiters führten selbst 3.000 Passagen nicht zu einer nachweisbaren Schwärzung von Filmmaterial, welches wohl unmittelbar neben dem Primärstrahlenfeld positioniert war. Daraus wird in einem Bericht vom 30.04.1991 abgeleitet, dass auch Personen, welche sich im Streustrahlenfeld aufhielten, keiner nennenswerten Strahlung ausgesetzt waren. Zur Kontrolle und Überwachung der Strahlenstärke waren wohl regelmäßige Messungen und die Registrierung der Messwerte festgelegt. Am 22.04.1985 wurden z. B. in Marienborn auch 22 Dosimeter an bestimmte Mitarbeiter, zur Messung ihrer eigenen Strahlenexposition übergeben.

Die Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen ist sehr schwierig. Man geht im Strahlenschutz davon aus, dass es keinen Schwellenwert für ionisierende Strahlung gibt, d. h. jede noch so kleine Dosis kann einen negativen Effekt erzeugen. Dennoch kann man sagen, dass die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland etwa 2,4 mSv (das 100fache) beträgt, wobei es innerhalb des Landes erhebliche Differenzen gibt. Als natürliche Strahlenexposition bezeichnet man u. a. die durch natürlich im Boden vorkommende radioaktive Stoffe verursachte terrestrische Strahlung und kosmische Strahlung, die vom Weltraum auf die Erde trifft. Sie ist abhängig von der Aufenthaltshöhe und der geologischen Beschaffenheit des Untergrunds. Ob in einzelnen Fällen ein Schaden eingetreten sein könnte, bleibt Spekulation. Sicher ist hierbei von Bedeutung, ob gerade z. B. eine Eireifung stattfand oder die Exposition in Kombination mit anderen Noxen wirkte. Schäden wie Leukämie würden in etwa erst nach 7-10 Jahren, andere Krebsschäden noch später (15-20 Jahre) eintreten. Der Abbau der Strahleneinrichtungen erfolgte teilweise schon einige Wochen vor der Grenzöffnung. Die letzte Demontage fand am 9. November 1989 kurz vor der Grenzöffnung statt.

Quellen über die Redaktion erfragbar.