2005-01:Gießener Justiz im Verfolgungswahn

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Gießener Justiz im Verfolgungswahn

Mehrere Aktenordner voll neuer Anzeigen und Ermittlungsverfahren sind seit dem Beginn des Prozesses gegen Projektwerkstättler im März 2005 in Gießen entstanden. Inzwischen stellen Polizisten ihre Anzeigen schon wie eine Art Unterschriftenliste, weil von Beleidigungen & Co. immer gleich ganze Horden betroffen sein wollen. Allein der im Verfahren von März - Mai 2005 zu 8 Monaten verurteilte Projektwerkstättler hat bereits acht (!) neue Verfahren am Hals. Anklagepunkte: Beleidigung (vor allem „Fuck the police“), Körperverletzung, Widerstand und Nötigung – weil einem Polizisten angedroht wurde, ihn anzuzeigen, wenn er weiter prügelt.

Die aktuelle Anzeigen- und Ermittlungs“welle“ betrifft eine Vielzahl von Personen, die bei Gerichtsverfahren und bei anderen Anlässen anwesend waren. Die Vorwürfe beziehen sich auf gemalte Kreidesprüche, gerufene Parolen und ähnliches. Hintergrund ist zweierlei:

1. die seit Jahren hochgespannte Lage zwischen Repressionsbehörden unter den Scharfmachern Volker Bouffier (hessischer Innenminister, CDU-Guru von Gießen, http://www.volker-bouffier.de.vu), Heinz-Peter Haumann (CDU-Oberbürgermeister von Gießen, Erfinder einer Bombendrohung, http://www.bomben-haumann.de.vu) sowie verschiedenen Polizeiführern einerseits und kreativen Protestgruppen andererseits ist Ausgangspunkt für eine Vielzahl durchgeknallter Bullenaktionen und Gerichtsprozesse. Die zwei bisher erschienenen Dokumentationen über Polizei- und Justizwillkür fassen fast hundert solcher Fälle zusammen (http://www.polizeidoku-giessen.de.vu).

2. zwei Gerichtsurteile der letzten Zeit haben die Situation recht grundlegend verändert. Mit dem Urteil, dass „Fuck the police“ immer auch eine individuelle Beleidigung sei (http://www.fuckthepolice-forever.de.vu), wurde eine wahnhafte Verfolgungswelle gegenüber allen möglichen Parolen mit Kritik an staatlichen Organen inganggesetzt. Bei jeder Veranstaltung rennen Bullen mit Kameras durch die Gegend und filmen Sprüche auf Transparenten, T-Shirt, Schilder, notieren gerufene Parolen und Kreidemalereien. Ständig werden Personalien derer festgestellt, die dafür VerursacherInnen sein sollen. Auch der zweite Prozess (der gegen zwei Projektwerkstättler hatte über 12 Prozesstage, siehe http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/haupt_2instanz2.html) hat nun also ähnliche Wirkung. Die Verurteilungen dort in zweiter Instanz betrafen vor allem die immer wieder von Bullen erfundenen Delikte Widerstand gegen die Staatsgewalt und damit zusammenhängend Körperverletzung. Auch da hat es nun einige Anzeigen gegeben. Wer in Gießen verhaftet oder kontrolliert wird, steht schon mit einem Bein im Knast ... denn dieses Delikt bringt einem ja mehrmonatige Haft ohne Bewährung – jedenfalls nach Gießener Gerichtslogik (http://www.justiz-giessen.de.vu).

Bislang ist noch nicht übersehbar, welche Masse an Verfahren in den letzten wenigen Wochen inganggesetzt wurden. Antreiber sind etliche Bullenführer, die ihre ganzen Trupps dann mitunterzeichnen lassen. Noch wichtiger dürfte wohl der politische Staatsanwalt Vaupel sein, der offenbar tatsächlich einem Verfolgungswahn gegen unbeugsame Leute verfallen ist (http://www.staatsanwalt-vaupel.de.vu).

Bekannt sind folgende Vorgänge bzw. Verfahren:

  1. Verfahren wegen Beleidigung, Widerstand und Körperverletzung gegen den Angeklagten, der am 11.4.2005 vor dem 6. Prozesstag von der Polizei vermöbelt wurde. Obwohl das durch ein beim 7. Prozesstag vorgespieltes Video eindeutig belegt wurde, verfolgt der Staatsanwalt Vaupel (der dieses Video gesehen hat – mal sehen, wie er das hinkriegt in seinem Wahn) das Verfahren weiter. Die Beleidigung bezieht sich auf eine Ausstellung, bei der auf einer Tafel als Überschrift „Fuck the police?“ steht und dann über den entsprechenden Prozess am 2.3.2005 berichtet wird.
  2. Unübersehbar viele Verfahren wegen Kreidesprüchen „Fuck the police“ vor allem am 2.3.2005 vor dem Gerichtsgebäude. Auch wenn diese Sprüche irgendwo abseits jeglicher Polizei standen, soll immer auch jeder einzelne Polizist gemeint gewesen sein. Der Spezialist für „ich-bin-immer-beleidigt,-egal-wo-was-geschieht“, der PHK Koch aus der Polizeistation Grünberg, gehört auch zu der langen Liste der Polizisten, die alle „the police“ sind und „Fuck“ als Schimpfwort gegen sich interpretierten. Worauf sie eine Anzeige schrieben...
  3. Verfahren wegen Beleidigung gegen zwei Teilnehmer der Demonstration gegen die rechte Burschenschaft Dresdensia-Rugia in Gießen, wo zwei Personen irgendwo die Buchstaben ACAB trugen (eine als Tätowierung auf den Fingern). Bullen verstehen ACAB als „all cops are bastards“ und fühlen sich irgendwie dauernd angesprochen...
  4. Beleidigungsvorwurf gegen DemonstrantInnen bei einer Demo gegen Abschiebung in Gießen am 3.6. wegen einem Transparent „Nazis morden, der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Rassistenpack“.
  5. Verfahren wegen Beleidigung, nachdem der Polizeiführer Thomas (Polizeistation Gießen-Nord, Berliner Platz) die staatskritische Musik aus einem Soundsystem nicht ertragen konnte und den MP3-Player klaute. Darauf stand mit Kreide auf dem Platz „Polizei klaut Musik: Das ist viel Oberarm, aber wenig Hirn“. Herr Thomas fühlte sich angesprochen und persönlich beleidigt.
  6. Verfahren wegen Beleidigung durch den Spruch „Lügen haben gaile Beine“ und das Wort „Macht-Gail“, beides mit Kreide vor dem Rathaus, in dem die Stadtverordnetenversammlung Gießen unter Leitung des Lügners Gail tagte (http://www.luegen-gail.de.vu). Spannend an diesem Punkt ist, dass Gail gar keine Anzeige erstattet hat, sondern Staatsanwalt Vaupel wegen öffentlichem Interesse ermittelt.
  7. Verfahren wegen Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand und Nötigung durch die Anzeige des Polizisten Görzel von der Operativen Einheit (Zivilpolizei), der am 2.3.2005 beim Fuck-the-police-Prozess einen Zuschauer im Vorgehen boxte und dann beim zweiten Zuschlagen eine andere Person traf, die sich dazwischenstellte. Seine Version nun ist, dass der Geschlagene ihn grundlos einen „Wichser“ nannte (Beleidigung), er diesen dann festnehmen wollte, der aber dann zuschlug (Körperverletzung, Widerstand) und dann auch noch dem Polizisten angedroht haben soll, ihn anzuzeigen, wenn er weiter prügelt. Das ist dann Nötigung. Interessanterweise will OPE-Mann Görzel danach weggegangen sein. Wollte er nicht eigentlich eine Festnahme machen, bevor er gehauen worden sein will? Komisch ... und auch dass eine von ihm Getroffene ein entsprechendes Attest hat, er aber wohl nicht...

Soweit zu den neuesten Entwicklungen in den Gießener Justiz- und Polizeiniederungen. Als Arbeitsplatzbeschaffung vielleicht effizienter als Hartz-IV ... aber für die betroffenen Menschen auch nicht der Hit.

Zum Stand der sonstigen Verfahren

  • Im Prozess „Fuck the police“ ist Revision eingelegt.
  • Im Prozess gegen die Projektwerkstättler ist Revision eingelegt.
  • Unglaublich ist die Ablehnung einer Anzeige gegen einen Richter und einen Staatsschützer in Kirchhain bzw. Marburg. Dort hatte ein Richter in einer Gerichtspause eine Theatergruppe körperlich attackiert. Als jemand das fotografierte, hat er dieser Person mit deutlich sichtbarer Drohung mit körperlicher Gewalt den Fotoapparat abgenommen (das ist eindeutig Nötigung!) und das ihn belastende Bild gelöscht. Die Staatsanwaltschaft Marburg hat ein Verfahren abgelehnt, weil der Richter in Notwehr handelte. Das Bild hätte ihn ja belasten können ... (http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/beispiele/kirchhain_marburg.html).


Quelle: http://de.indymedia.org/2005/06/118906.shtml