2015-02:MANIFEST für die Kündigung des EURATOM-Vertrages

Aus grünes blatt
Zur Navigation springenZur Suche springen

MANIFEST für die Kündigung des EURATOM-Vertrages

Heinz Stockinger Der EURATOM-Vertrag (EAG-V) begründete 1957 die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Er ist seitdem inhaltlich völlig unverändert. Somit ist er doppelt anachronistisch: in seiner Substanz und im Verhältnis zur heutigen öffentlichen Meinung zur Atomkraft. Bis heute zeitigt er dabei laufend EU-Sekundärrecht (Verordnungen, Kooperationsverträge, Richtlinien usw.) und ist zugunsten der Atomindustrie hoch wirksam. Eine ganze Reihe von Institutionen beziehen ihre Legitimation aus dem EAG-V, wie etwa die Europäische Versorgungsagentur für Kernbrennstoffe.

Das oberste EURATOM-Ziel, der „Aufbau einer mächtigen Kernindustrie in Europa“ (Vertrags-Präambel), ist für einen Teil der europäischen „Eliten“ keineswegs so überholt, wie es in atomfreien und ausstiegsorientierten EU-Staaten scheint: die Atomenergie – nicht die Erneuerbaren – soll die große Ablösung der Fossilwirtschaft bringen. Neue Kernspaltreaktoren, insbesondere „Schnelle Brüter“ (Generation-4-Reaktoren, „Astrid“ in Frankreich beschlossen), und die Kernfusion (Versuchsreaktor ITER in Cadarache, F) sollen das Atomzeitalter zementieren, weit in die Zukunft hinein. Beide Reaktorprogramme werden durch das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung mit Milliarden Euro gestützt.

Diese beiden Entwicklungslinien können überdies von atommilitärischem Interesse bestimmt sein – ein plausibler Hintergrund für das eiserne Festhalten an EURATOM trotz Tschernobyl und Fukushima und trotz der veränderten öffentlichen Meinung. Explizit ausgesprochen hat dieses zivil-militärische strategische Doppelziel u.a. der französische Admiral Pierre Lacoste. Ähnliche Äußerungen existieren vom ehemaligen deutschen Generaltruppeninspekteur Klaus-Dieter Naumann und hohen europäischen Politikern wie François Mitterrand und Jacques Delors.[1]

Das starre Festhalten an der Bastion EURATOM geht Hand in Hand mit dem undemokratischen Charakter der Atomgemeinschaft: das Europäische Parlament hat in EURATOM-Angelegenheiten nach wie vor kein Entscheidungsrecht, etwa hinsichtlich der Höhe des EURATOM-Budgets. Somit kann es das in Demokratien übliche Budgetrecht von Parlamenten nicht ausüben. Finanzierung von Atomkraftwerken durch günstige EURATOM-Milliardenkredite (früher für West-, heute besonders für Osteuropa) oder das große Forschungsbudget sind damit demokratisch nicht legitimiert.

All dies führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Erneuerbaren Energiequellen (EE). Die Klage deutscher Stadtwerke gegen die steuerfreien Milliardenrückstellungen der deutschen AKW-Betreiber für die „Entsorgung“ wurde vom Europäischen Gerichtshof 2006 unter Berufung auf den EAG-V abgewiesen. In ihrer Genehmigung nie dagewesener staatlicher Beihilfen für das britische AKW Hinkley Point C im Oktober 2014 berief sich die EU-Kommission insbesondere auch auf die Förderbestimmungen des EAG-V.

Aus Deutschland fließen jährlich dreistellige Millionenbeträge[2] in das EURATOM Forschungsprogramm. Trotz Atomausstieg und zu Lasten der eigenen und einer europäischen Energiewende! Nach dem Atomausstiegsbeschluss sind die Mitgliedschaft bei EURATOM und Zahlungen für dessen atomfördernde Zwecke vollends widersinnig geworden.

Drei Handlungsoptionen: Abschaffung, Revision (Reform), Kündigung

Niemand geringerer als die „Ethik-Kommission“ für den Atomausstieg hat daher 2011 im Entwurf ihres Schlussdokuments der Bundesregierung u.a. die Kündigung des EURATOM-Vertrags als „die bessere Lösung“ empfohlen.[3] Eine Kündigung liegt in der Macht jedes Mitgliedstaates. Drei Gutachten[4] aus Deutschland und Österreich bestätigen ihre rechtliche Machbarkeit, bei Aufrechterhaltung der EU-Mitgliedschaft. Im Lissabon-Vertrag ist die Austrittsmöglichkeit ebenfalls eindeutig niedergelegt. Sinnvolle Bestandteile des EAG-V lassen sich in das übrige EU-Vertragswerk überführen.

Die beiden anderen Optionen, Abschaffung oder Revision des EAG-V, benötigen die Zustimmung aller übrigen Mitgliedstaaten. Sie sind daher derzeit unrealistisch. Eine konkrete EURATOM-Reform/Revision auf Initiative des Saarlandes wurde bereits nach Tschernobyl 1989 vom Deutschen Bundesrat befürwortet. Im Zuge des EU-Verfassungsprozesses 2005 verlangten fünf EU-Regierungen[5] eine Reform des EURATOM-Vertrags. Eine entsprechende Revisionskonferenz hat jedoch bisher nicht stattgefunden. Dazu könnten die Atomstaaten allerdings eher bewogen werden, wenn ein Mitgliedstaat, zumal Deutschland, Ernst macht und zur bislang beispiellosen – und dann beispielgebenden – Tat schreitet: zur Ankündigung, aus EURATOM auszutreten! Eben dies hat der Deutsche Bundestag bereits 2003 von der Bundesregierung verlangt.

Deshalb fordern wir von der Bundesregierung und den Parteien im Deutschen Bundestag:

  • Keine deutsche Förderung mehr für die atomare Option in Europa!
  • Kündigung des EURATOM-Vertrags, wenn nicht binnen angemessener Zeit[6] eine Revisionskonferenz einberufen und eine echte EURATOM-Reformagenda erstellt wird!


Anmerkungen zum EURATOM-Manifest

In Österreich sind wir in Sachen EURATOM ziemlich weit gekommen: Bewußtseinsbildung i.d. Bevölkerung; alle Oppositionsparteien für EURATOM-Austritt, zumindest als Verhandlungsmasse, um zumindest eine EURATOM-Revisionskonferenz eher zu erreichen. Bei den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP stehen wir aber bis zu einer eventuellen anderen Regierungskonstellation derzeit an.

In Deutschland ist die aktuelle Regierungskoalition ebensowenig für EURATOM-Kündigung/Revision aktiv. Dennoch ist Deutschland das „Hoffnungsgebiet“: es kann zurückgegriffen werden auf EURATOM-kritische Initiativen „von oben“ (Rot und Grün im Bundestag, bes. dank SCHEER & FELL; Bundesratsbeschluß für EURATOM-Reform schon 1989, d.h. nach Tschernobyl, auf Initiative des Saarlandes/UmwMin Jo LEINEN; u.a.m.). - Und: Merkels Ethik-Kommission bezeichnet in ihrem Schlußdokument 2011 die Kündigung des EURATOM-Vertrags als logische Folge des Atomausstiegs.

Es geht in Deutschland jetzt v.a. darum, „von unten“ Druck zu machen, dafür zunächst viel mehr öffentliches Bewußtsein zu schaffen und zwar zunächst in den Atomgegnerorganisationen selber. Erst in der Folge scheint eine breite Unterschriftenkampagne o.ä. eventuell zielführend. Das „Manifest“ scheint uns ein geeignetes Instrument,

  1. Grundinformation zur Wirkung des EURATOM-Vertrages (bei Strahlenschutz, Atommüll, Reaktorforschung...) unter die Leute zu tragen und einen gleichen Mindestwissensstand zu EURATOM zu schaffen.
  2. Um diesen Text herum kann sich zugleich ein Bewußtsein von der EURATOM-Problematik kristallisieren – von der sich die atomfreien und Ausstiegsländer der EU nicht abkoppeln können.
  3. Die bisher wenig koordinierten Anläufe von NGOs zu EURATOM lassen sich damit zusammenführen/bündeln. Letztlich kann so eine kontinuierliche Beschäftigung mit dem Thema gelingen.

Der Zeitpunkt für breite Einsicht, welches enorme Gewicht das EURATOM-Papier als Grundlagenvertrag der EU weiterhin hat, ist aus traurigem Anlaß optimal: Die Entscheidung der Kommission, Großbritannien die Subventionierung des AKW Hinkley Point C (HPC) zu bewilligen. Ausdrücklich auch auf EURATOM gestützt, weil diese Subventionsbewilligung nur mit diesem Rechtsdokument aus 1957, hingegen mit keinem sonstigen EU-Recht (Wettbewerb usw.) gegen die anstehenden Klagen der Republik Österreich und von Firmen aus der Strombranche eine Chance hat.

Ganz zentral scheint mir folgender Umstand:
In „atomfreien“ und ausstiegsorientierten EU-Staaten wird aufgrund der eigenen Situation leicht übersehen, daß in den EU-Atomstaaten und zumal unter deren „Eliten“ längst nicht die Erneuerbare Energie, sondern immer noch die Atomenergie mehrheitlich als die Ablöse der fossilen Energiewirtschaft im 21. Jahrhundert gesehen wird.

Die Atomindustrie und diese „Eliten“ in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft versuchen um jeden Preis, die nukleare Stromerzeugung am Leben zu erhalten, bis mit den „Generation-IV“-Reaktoren, insbes. einer Neuauflage Schneller Brüter, sowie mit Fusionsreaktoren (ITER & folgende) vielleicht tatsächlich noch eine „Atomrenaissance“ herbeigeführt werden kann.

Nicht sehr wahrscheinlich, daß dies voll gelingt. Doch der fortgesetzte immense Aufwand dafür konterkariert und bremst die positive europäische Energiewende.[7] EURATOM ist dafür der institutionelle Boden.

Ausgearbeitet wurde das Manifest unter Mitwirkung von PD Dr. Lutz MEZ, FU Berlin und ex-MdB Hans Josef FELL. - Weitere Erstunterstützer - s. Veröffentlichung des Manifests im Strahlentelex vom 5. Feb.2015, S. 3.


Fußnoten

  1. „Wird Europa seine Ängste und Aberglauben überwinden können und fähig sein, auf dem Weg der Einheit hin zu einer völligen Beherrschung der Kernenergie fortzuschreiten? In ihrer militärischen Form ist sie zweifellos berufen, noch auf Jahre hinaus eine unersetzliche Rolle zu spielen (...). In ihrer industriellen Form vermag sie uns den Zugang zu unerschöpflicher Energie zu garantieren – die oberste Voraussetzung für Entwicklung und Wohlstand und damit für den Frieden.“ P. LACOSTE, damals Präsident der Fondation pour les Etudes de Défense Nationale und einer der ranghöchsten frz. Militärs. Aus seinem Vorwort zu Olivier PIROTTE et al.: Trente ans d’expérience Euratom. – La naissance d’une Europe nucléaire, Bruylant, Bruxelles 1988. – Belege zu Mitterrand, Delors und weiteren in H. STOCKINGER: Atomstaat, zweiter Anlauf? Die zivile und militärische Integration Österreichs in die Europäische Atomgemeinschaft. Hrsg. Dachverband AntiAtomInternational, Wien 1993.
  2. Die Mütter gegen Atomkraft e.V. haben zur EU-Wahl im Frühjahr 2014 die SpitzenkandidatInnen u.a. gefragt: „Wie viel Geld zahlt Deutschland jährlich für die Kernenergieförderung aufgrund des Euratom-Vertrags?“ Darauf antworteten CDU, CSU und SPD unisono: „Der aktuelle Finanzrahmen für das EURATOM-Forschungsprogramm von 2014 bis 2018 beträgt insgesamt ca. 1,6 Mrd. Euro.“ Dagegen Rebecca HARMS (GRÜ), langjährige Kennerin der Materie: „5,077 Mrd. Euro“. - Dabei ist festzuhalten, daß es mit dem EURATOM-FRP beileibe nicht getan ist: die Europäische Kernbrennstoff-Versorgungsagentur, die Abwicklung der Kredite unter EURATOM und derer der Europäischen Investitionsbank (EIB), das Instrument für die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (früher: Unterstützungsprogramme für Osteuropa PHARE und TACIS) u.a.m. sind formal nicht allesamt unter EURATOM angesiedelte Posten, jedoch zur Finanzierung der EU-Nuklearstrukturen und -aktivitäten zu rechnen.
  3. Ethik-Kommission living document Kap 1-all, 201 10504
  4. Manfred ROTTER, Universität Linz (2003); Michael GEISTLINGER, Universität Salzburg (2005); Bernhard WEGENER, Universität Erlangen-Nürnberg (2007)
  5. Deutschland, Irland, Luxemburg, Österreich, Schweden, Ungarn
  6. z.B. eine halbe Legislaturperiode
  7. Vgl. Steve THOMAS, University of Greenwich: „Nuclear is uneconomic and undermines investment in renewables.“