2011-01:Ziviler Ungehorsam wozu ist das gut

Aus grünes blatt
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Hanna Ich bin gefragt worden, ob ich einen Workshop zum Thema „Ziviler Ungehorsam“ auf einem Kongress anbieten könnte. Ich sage zu, weil ich das Gefühl habe zu wissen, worum es gehen soll und was gewünscht ist. Sitzblockaden und so. Aber dann frage ich mich doch, ob ich das gewünschte denn überhaupt liefern will, oder ob ich damit vielleicht eine Normalität reproduziere, die ich viel lieber aufbrechen würde.

Ich fange an, mich zu fragen, was „Ziviler Ungehorsam“ denn überhaupt sein soll. Ich denke nach über Kriterien, die eine Handlung erfüllen muss, um mit diesem Label versehen zu werden. Ich merke: Ich kann es nicht. Wenn ich es nicht kann, obwohl ich seit Jahren und teilweise sehr eng mit Menschen zusammenarbeite, die diesen Begriff wie selbstverständlich für ihre Aktionen und Kampagnen benutzen, wer kann es dann?

Ich beschließe, mich in dem Workshop genau dieser Frage zu widmen und schreibe Kärtchen. Ich will die Teilnehmenden im Workshop bitten zu kategorisieren was für sie unter zivilen Ungehorsam fällt und was nicht. „Hitler erschießen“ und „Unterschriften sammeln“ steht da nun neben „Castorsitzblockade“ und „Ankettaktion“. „Kletteraktion“, „Gentechnikpflanzen herausreißen“, „gefälschte Schreiben verteilen“ steht dort. „Aufkleber kleben“ und „Grafitti sprayen“, „Bundeswehrautos anzünden“, „Privatfahrzeuge anzünden“, „Panzer zu Pflugscharen“ und „Guerilla Gardening“. „Adbusting“ und „Selbsthilfegruppe für Opfer homophober Gewalt“, „Runder-Tisch-Gespräche mit Regierungs- und Konzernvertreter_innen“, „Umsonstläden aufbauen“, „Flyer verteilen“, „Knäste sprengen“, „Fotoausstellungen machen“, „Recyclingpapier benutzen“, „Bankenchefs entführen“, „an Konferenzen teilnehmen“, „Müll trennen“, „vegane Ernährung“, „Fleisch essen“, „Tortenwürfe“.

Aber nur wenige Gruppen diskutieren die gestellte Frage. Ich bin überrascht, wie wirkungsmächtig der Begriff zu sein scheint. Ich stelle die Frage, welche der Aktionsformen ziviler Ungehorsam ist und die meisten Kleingruppen diskutieren nach und nach die Karten und debattieren jeweils, ob sie die Aktionsform gut finden oder nicht. Ich stelle eben dies als Feststellung in den Raum und die Teilnehmenden sind perplex – tatsächlich kann die Aufgabe noch so eindeutig benannt sein, der Begriff des zivilen Ungehorsams scheint untrennbar verbunden mit „gute Aktion“.

Außerdem schreibe ich noch Kärtchen einer anderen Kategorie. Dort gibt es „sich verhaften lassen“, „offen agieren“, „nett wirken“, „Aktion öffentlich ankündigen“, „vor Gericht ein Geständnis ablegen und Sanktionen klaglos annehmen“, „dialogbereit“, „gewaltfrei“, „Respekt vor Recht“, „anarchistisch“, „systemkonform“, „Zivilcourage zeigen“, „illegal“, „vermummt agieren“, „nach einem gemeinsamen Aktionskonsens handeln“, „nach Konsensprinzip agieren“, „Strafen centweise bezahlen“, „Strafen absitzen“, „Reue zeigen“, „Respekt vor Polizei und Gerichten haben“, „moralisch im Recht sein“, „für das Gute kämpfen“, „für einen höheren Wert kämpfen“, „etwas Wichtiges beschützen/verteidigen“, „etwas Unrechtes als solches erkannt haben“.

Bei der Debatte darum zeichnet sich dann doch eine Tendenz ab: Nicht alle guten Aktionen sind ziviler Ungehorsam, denn es gibt Sachen, die zu brav sind, als dass sie von diesem Begriff abgedeckt würden. Aber die allermeisten ziehen tatsächlich die Grenze zwischen dem, was sie eine vertretbare Aktionsform finden und dem, was sie nicht vertreten können genau dort, wo für sie persönlich ziviler Ungehorsam endet. Spannenderweise ergibt sich nun hier eine Parallele zur Gewaltfreiheitsdebatte. Auch dort geht es immer wieder in Auseinandersetzungen nicht darum, ob eine Aktionsform strategisch und für den konkreten Moment sinnvoll ist, sondern darum, ob sie gewaltfrei ist. Im Resultat wird dann „gewaltfrei“ mit „vertretbar und gut“ gleichgesetzt. Zur Gewaltdebatte sei an dieser Stelle der Text „Gewalt – Gewaltfrei – Oder was?“ [1] empfohlen.

Mich beschäftigt das Thema und ich mag es nicht bei der Erkenntnis belassen, dass es auf die Frage nach der Definition von zivilem Ungehorsam so viele Antworten wie Gefragte gibt. Ich befrage das Internet zum Thema …

Die deutsche Wikipedia verrät mir:

Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung, nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist.

Ist Widerstand dann also niemals ziviler Ungehorsam? Ist ziviler Ungehorsam immer maximal Protest, der nur eben den legalen Rahmen sehr begrenzt? Ist es das, was attac-Vertreter_innen meinen, wenn sie sich mehr zivilen Ungehorsam wünschen? Eine Protestbewegung, die das jetzige System etwas modernisiert, aber an den Grundfesten nicht rüttelt?

Der Ungehorsame nimmt dabei bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für seine Handlungen bestraft zu werden.

Geht es wirklich nur darum, es in Kauf zu nehmen, oder geht es vielmehr darum, es im Kern auch zu akzeptieren? Die Grundlogik von Strafe und Repression durchaus zu bejahen?

Im Artikel nimmt die historische Abhandlung und der Verweis auf Literatur deutlich mehr Platz ein, als die heutige Praxis – das ist doch auch schon eine deutliche Sprache. Und in dem entsprechenden Abschnitt geht es dann auch nicht um praktische Beispiele als vielmehr um eine Aufzählung an Akteur_innen, die sich immer wieder auf zivilen Ungehorsam als Konzept berufen.

Namhafte Vertreter zivilen Ungehorsams waren Mohandas Gandhi, Nelson Mandela und Martin Luther King. In dieser Tradition leisten viele Atomkraftgegner, Graswurzler, Friedensdemonstranten, Pazifisten, Globalisierungskritiker und Totalverweigerer Widerstand in Form zivilen Ungehorsams.

Ich glaube, die meisten Totalverweigerer die ich kenne, wären beleidigt, würde ihnen jemand erklären, sie würden protestieren und keinen grundsätzlichen gesellschaftlichen Wandel wollen. Die Begleitkampagne für den Totalverweigerer Jan-Patrick aus Flensburg trug sogar den Namen „Deutschland total verweigern“ – deutlich nicht reformistisch. Dennoch werden hier Menschen als Vertreter_innen eines Konzeptes vereinnahmt für das sich jedenfalls ein Teil von ihnen nie bewusst entschieden hat.

Spannend ist auch der Absatz zu juristischen Folgen zivilen Ungehorsams: Hier wird deutlich, dass der Begriff zum einen schwammig ist und zum anderen eng verknüpft mit dem Gewaltbegriff.

Ziviler Ungehorsam als solcher ist im deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein Straftatbestand. Er äußert sich allerdings in Handlungen, die Gesetze, Verordnungen oder Verfügungen verletzen. Damit ist nicht der zivile Ungehorsam sanktionsfähig, sondern jeweils die konkrete Rechtsverletzung, neben anderen beispielsweise Hausfriedensbruch nach §§ 123f StGB, Bedrohung nach § 241 StGB und Sachbeschädigung nach §§ 303ff StGB. Störungen gerichtlicher Abläufe können gemäß Verfahrensrecht mit Ordnungsstrafen belegt werden.

Auch wenn diejenigen, die Akte zivilen Ungehorsams begehen, beispielsweise bei Sitzblockaden oder Straßensperren die Gewaltfreiheit ihrer Handlungen betonen, kann das im Rahmen juristischer Würdigungen anders beurteilt werden, da teilweise ein anderer Gewaltbegriff zur Anwendung kommt und die begutachteten Handlungen abweichend von ihrer jeweiligen Intention analysiert werden. Deshalb ist – zumindest in der deutschen Rechtsprechung – bei manchen Aktionen, die von den Teilnehmern dem zivilen Ungehorsam zugerechnet werden, umstritten, ob sie in der juristischen Bewertung noch als gewaltfrei angesehen werden können, im Fall von Sitzblockaden beschäftigte diese Frage das Bundesverfassungsgericht.


Mein Lieblingsbeispiel kommt von einem guten Freund von mir. Er war bei einer Aktion der Initiative Gendreck-weg dabei. Mehrere hundert Menschen hatten angekündigt an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort Gentechnikpflanzen aus einem Acker zu reißen. Die Gruppe erreichte das Feld und die dort stehenden Pflanzen wurden herausgerissen, Biopflänzchen dafür eingesetzt. Die Polizei eilte herbei, war nicht zahlreich genug, um alle Aktivist_innen zu verhaften und einige dachten sich „Aktion vollbracht, Signal gesendet, lass uns gehen“ und machten sich ohne Verhaftung vom Acker. Zurück am gemeinsamen Camp berichteten sie nun von der gelungenen Aktion und bekamen erzürntes Feedback. Was ihnen denn einfiele, einfach zu gehen. Dass sie sich hätten verhaften lassen müssen. Dass es dazugehöre, sich für die Aktion vor Gericht zu verantworten. Und dass das was sie getan hätten nicht gewaltfrei sei. „Wie bitte?“ hake ich ein. „Habe ich was verpasst? Wo soll denn hier die Gewalt sein?“. Ja, das hätte er sich und die erzürnten Menschen auch gefragt, aber eine Antwort hätte er nicht bekommen. Was für ein politisches Armutszeugnis…

Der englischen Wikipedia entlocke ich dann doch zumindest eine etwas genauere Analyse unter dem Begriff „civil disobedience“:

Civil disobedience is commonly, though not always, defined as being nonviolent resistance.

Na immerhin wird hier die Gleichsetzung der deutschen Wikipedia nicht gemacht – ob es im englischsprachigen Diskurs vielleicht tatsächlich etwas reflektierter zugeht? Auch der restliche Wikipedia-Text legt dies nahe, denn es geht darin um die im deutschen Kontext kaum diskutierten Fragen nach Gewalt vs. Gewaltfreiheit, revolutionär vs. reformistisch, kollektiv vs. solidarisch, Kooperation mit Autoritäten oder nicht.

Mein persönlichs Fazit: Der Begriff bringt mir in meiner politischen Praxis nichts. Er wird als Werbung verwendet, ist Image, ist entweder inhaltsleer oder staatstragend, wird je nach persönlicher Intention passend ausgelegt, ist manchmal Distanzierung, ist leider vielleicht auch Ausdruck einer erstarrten Begriffs-Protest-Bewegung und dient der Vermarktung für Massen. Statt zu diskutieren, ob Bundeswehrautos anzünden Gewalt ist oder Ziviler Ungehorsam, ob es Widerstand ist oder nur ein warmes Feuerchen, würde ich viel lieber diskutieren, ob es ein Schritt in Richtung einer schöneren Welt ist oder nicht.


[1] „Gewalt – Gewaltfrei – oder was?“ aus der „Direct Action“-Reihe, 16 Seiten, Projektwerkstatt, http://www.projektwerkstatt.de/da/download/A5gewalt.pdf, Bestellbar bei http://aktionsversand.de.vu/