2011-01:Selbst- und Laienverteidigung

Aus grünes blatt
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Stoppt die Diktatur im Gerichtssaal!

(jb) Politische AktivistInnen vor Gericht sind eher selten ... viele landen da nicht, weil die Angst davor sie schon von einem widerständigen Leben abhält. Sich nie erwischen zu lassen und keine Spuren zu hinterlassen, hilft nur beschränkt, denn erstens reduziert es die mögliche Aktionswirkung und zweitens braucht der staatliche Verfolgungsapparat die konkreten Handlungen nicht, um Menschen zu schikanieren. Viele AktivistInnen sehen sich mit frei erfundenen und/oder äußert platten Vorwürfen überzogen - von Widerstand gegen die Staatsgewalt über Beleidigung bis Hausfriedensbruch. Das lässt sich schnell ausdenken.

Doch Willkür, Desinteresse, sozial diskriminierende oder politisch gerichtete Justiz sind nicht auf den Bereich politischer Aktionen beschränkt. Wer schon einmal von Strafverfolgung betroffen war oder Betroffene kennt, wird einiges aus dem folgenden Horrorkabinett der Strafjustiz kennen:

  • Angeklagte erhalten Strafbefehle wie vom Fließband. Versäumen sie die Widerspruchsfrist, sind sie rechtskräftig verurteilt. Dabei dürfen Strafbefehle nur ausgesprochen werden, wenn nach Aktenlage keine Zweifel an der Schuld bestehen. Doch die Akten haben sich die RichterInnen meist gar nicht angeguckt ...
  • Verhandlungstermine werden ohne Angeklagte festgelegt. Können sie dann nicht, erhalten sie Ordnungsstrafen, Haftbefehle oder sind, falls ein Strafbefehl vorwegging, verurteilt. Sind sie erkrankt, so nützt selbst ein Attest nicht. Mitunter werden sie, obwohl krank, sogar verhaftet.
  • Die Steigerung: Die Justizwachtmeister lassen einen erschienenen Angeklagten nicht in den Gerichtssaal - und der Strafbefehl wird gültig. Alle weiteren Instanzen lehnen die Befassung ab - rechtskräftig verurteilt.
  • Ständig wird Angeklagten die Akteneinsicht verweigert - ganz oder teilweise, obwohl die Akteneinsicht eindeutig vorgeschrieben ist.
  • Anträge von Angeklagten werden gar nicht zur Kenntnis genommen, dürfen nicht gestellt werden oder es wird keine Pause zum Stellen der Anträge gewährt. Zahlenrekord: In Gießen stellte ein Angeklagter fast 300 Anträge - alle schriftlich, weil das Vortragen nicht erlaubt wurde. Sie wurden pauschal, d.h. alle zusammen, als bedeutungslos zurückgewiesen. Der Richter verzählte sich um 9 Anträge, d.h. diese neun wurden nie beschieden. Revisions- und Verfassungsgericht schauten sich die Beschwerden darüber aber gar nicht an.
  • Fragen, z.B. an ZeugInnen, werden verboten.
  • Mehrfach wurden Angeklagte schon aus ihren eigenen Prozessen geworfen und ohne sie verhandelt. Die Angeklagtenbank war dann einfach leer. Das ist nicht zulässig. Wird aber einfach gemacht. Die JustizwachtmeisterInnen gehorchen den RichterInnen, nicht dem Gesetz.
  • Wird dann oder wegen anderer gravierender Fehler Revision eingelegt, kommt die Staatsanwaltschaft mit einer Berufung um die Ecke - nur um die Rechtsfehlerüberprüfung zu verhindern.
  • Es ist erlaubt, rechtskundige Menschen als Rechtsbeistand zu wählen. Sind diese keine zugelassenen AnwältInnen, so muss das Gericht den Beistand genehmigen. Eine Ablehnung muss gut begründet sein. Viele Gerichte lehnen aber einfach pauschal ab. Andere schmeißen die VerteidigerInnen einfach wieder raus, wenn sie merken, dass sie mit ihren skurrilen Anklagen nicht mehr durchkommen oder zumindest das Aburteilen im Akkord nicht mehr funktioniert.

Viele Menschen sind der Maschinerie von Polizei und Justiz machtlos ausgeliefert. Wer Sinn für ein schönes Leben hat, wird sich auch nicht freiwillig mit Paragraphen und den miesen Tricks der ParagraphenreiterInnen auseinandersetzen wollen. Doch die rechtsprechende Gewalt ist formal die höchste Gewalt im Staat. Es ist daher notwendig, dieser nicht hilflos gegenüberzutreten.

Das geht einerseits mit AnwältInnen. Da ist auch nichts gegen zu sagen - nur leider sind viele AnwältInnen selbst in einer Art Fließbandarbeit tätig, d.h. sie bearbeiten viele Fälle und können sich nicht intensiv in einen hineinarbeiten. Zudem sind viele mit einer ähnlichen Arroganz wie fast die gesamte JuristInnenschar behaftet, d.h. sie gucken auf ihreN „MandantIn“ herab wie auf ein unmündiges Wesen. Und raten nicht oft zum Nichtstun, während sie selbst sich als fitte AnwältInnen inszenieren (was sie manchmal auch sind).

Bei der Selbst- und Laienverteidigung vor Gericht geht es aber um eine Stärkung der eigenen Handlungsfähigkeit, um das Überwinden von Ohnmacht und Ausgeliefertsein einem durch und durch widerlichen System der Moralsetzung. Diese Stärkung soll durch Eigenermächtigung und durch gegenseitige Hilfe erfolgen. Um die Willkür in Gerichtssälen und die Abhängigkeiten der Angeklagten zu verringern, entstand ein Aufruf zur Gründung eines Laien-VerteidigerInnen-Netzwerks - als Teil einer Antirepressionsvernetzung, die mehr ist als Verteidigung und Vermeidung des Schlimmsten. Es geht darum, Angeklagte, UnterstützerInnen und Interessierte selbst zu stärken durch Trainings, Infos in schriftlicher Form (auf Papier oder im Internet) und gegenseitigen Austausch. Und es geht darum, gegenseitige Hilfe zu organisieren - ein Netz von möglichst vielen Menschen, die als LaienverteidigerInnen andere unterstützen können vor Gericht, in der Vorbereitungsphase, die Trainings durchführen usw. Ziel ist, dass wie in einem Schnellballsystem am Ende viele Leute aus ihrer Ohnmacht vor den Uniform- und RobenträgerInnen herauskommen. Das wäre wichtig, um uns den Spaß und den Mut zu einem widerständigen Leben zu erhalten. Es wäre aber auch schön, um die heiligen Hallen der arroganten Selbstgefälligkeit in Robe und Uniform in Frage zu stellen - das Phallussymbol des Rechtsstaatlichkeitsgetues zu beugen!


Der Aufruf ist auf www.laienverteidigung.de.vu zu finden. Hier folgen Auszüge:

Vorrang Selbstermächtigung

Wichtiges Ziel ist, möglichst viele oder sogar alle Beteiligten zur Selbstverteidigung zu ermächtigen. Das schließt gegenseitige Hilfe nicht aus, sondern macht sie sogar einfacher, weil wer sich selbst verteidigen kann vor Polizei und Gericht, wird auch anderen leichter helfen können.

Grundlage ist daher die Vermittlung von Basiswissen zur Selbstverteidigung bei Polizei und Gericht. Es soll Ziel des LaienverteidigerInnen-Netzwerkes sein, Beratung (direkt oder in Form von Schriften, Internetseiten usw.) und Trainings anzubieten. Möglichst oft und viel.

Laien-VerteidigerInnen sind keine Ersatz-AnwältInnen, denen eingeschüchterte oder denkfaule Angeklagte die Arbeit rüberschieben können mit dem Vorteil, dass es nichts kostet. Die politischen AkteurInnen, also vor allem die angeklagte(n) Person(en), das unterstützende Publikum usw. sind die Quelle der inhaltlichen Vermittlung. EinE LaienverteidigerIn kann die Handlungsmöglichkeiten erweitern und selbst eigene Impulse einbringen, aber sollte niemals die angeklagte Person in den Hintergrund drängen, wie es beim AnwältIn-MandantIn-Verhältnis leider üblich ist und auch von Rechtshilfegruppen oft propagiert wird. Emanzipation bedeutet die Ermächtigung von Menschen zum selbständigen Handeln. Laien-Verteidigung soll Emanzipation befördern.

VerteidigerInnentätigkeit

Wer das Grundtraining zur Selbstverteidigung besucht und mindestens einen Gerichtsprozess miterlebt hat, ist eingeladen, das eigene Wissen weiterzuentwickeln und weiterzugeben - als Laien-VerteidigerIn. Dafür soll es spezielle Schulungen als Aufbaukurse auf das Grundtraining, zudem aber auch laufenden Austausch und gegenseitige Unterstützung für diese Tätigkeit geben. Es ist zu erwarten, dass Spezialisierungen in Einzelthemen entstehen, so dass der gegenseitige Kontakt bei konkreten Prozessen nützlich ist. Daher sollten sich die Laien-VerteidigerInnen untereinander erreichen können und wissen, wer sich wo auskennt. Eine Koordinierung ist auch nötig, wenn AktivistInnen die Unterstützung suchen.

Zudem soll mit einer politisch klaren Öffentlichkeitsarbeit versucht werden, das positive Image, welches die Gerichte und Staatsanwaltschaften als Fabriken des Elends unverständlicherweise bei vielen Menschen haben, zu brechen. Eine Idee ist ein Buch mit schaurig-absurden Anekdoten, wie RobenträgerInnen ganz bewusst fälschen, Recht verbieten, Angeklagte belügen, Beweismittel und Straftaten erfinden.


Die ersten Termine

6.-8. Mai (Beginn: Freitag, 20 Uhr): Grundtraining offensive Prozessführung Für alle, die sich selbst verteidigen wollen, und auch für die, die darauf aufbauend mehr mitmischen wollen. Für EinsteigerInnen geeignet. Es ist möglich, nur diesen Teil zu besuchen. 9. Mai: Gerichtsprozesse angucken in Gießen)

10.-12. Mai (Beginn Di, 20 Uhr): Vernetzungs- & Planungstreffen zum Aufbau eines LaienverteidigerInnennetzwerkes. Konzeption der Schulungen für LaienverteidigerInnen

13.-15. Mai (Start Fr, 20 Uhr): Schulung für LaienverteidigerInnen Voraussetzung: Grundtraining (also das vom 6.-8.5. oder irgendein anderes Prozesstraining), Besuch eines Gerichtsprozesses (am 9. möglich), Wissensstand die Broschüre „Gerichtsverfahren“ bzw. Antirepressionsreader.

Ort: Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen (östlich Gießen) (Infos, Anfahrtsbeschreibung: www.projektwerkstatt.de/saasen)


Rezensionen Recht und Ordnung

Markus Mohr/Hartmut Rübner Gegnerbestimmung
(2010, Unrast in Münster, 288 S.)
Es mag ja Leute geben, die den Verfassungsschutz immer nur schlimm finden, wer dieser gegen eineN arbeitet. Geht es gegen andere, so wird nach dem VS gerufen oder mit diesem kooperiert. Von solchen Menschen handelt das Buch - und zeigt dabei nicht nur tiefe Einblicke in den Versuch des VS, gesellschaftliche Akzeptanz und Anknüpfungspunkte zu schaffen, sondern auch beunruhigende Inneneinsichten dorthin, wo eigentlich kritische Distanz passend wäre. Ein ganzes Kapitel widmet sich, angefangen bei einem Buchprojekt der Bewegungsforscher Roth und Rucht, den seltsamen Neigungen sozialer Bewegungsgrößen, mit dem VS gemeinsame Sache zu machen. Die Kapitel davor beleuchten die Versuche des VS, mit sozialkritischen Analysen aus der dunklen Ecke des Geheimdienstes herauszukommen.

Liv Jaeckel Gefahrenabwehrrecht und Risikodogmatik
(2010, Mohr Siebeck in Tübingen, 386 S., 89 €)
Schon der Titel klingt schwierig - erst recht ist es das Rechtsgebiet, das in diesem Buch behandelt wird. Dabei ist es von großer praktischer Bedeutung für die politische Debatte und Entscheidungsfindung in der Gesellschaft. Wie soll mit neuen und vor allem Risikotechnologien umgegangen werden? Angesichts der sonst überbordenden Neigung, viele gesellschaftliche Konflikte in die kommunikationsfressenden Gerichtssäle zu verlagern, überrascht es schon, wie selten die Einführung neuer Technologien, die Vergabe von Forschungsmitteln oder das Experimentieren mit Risiken vor Gericht überprüfen zu lassen. Das Buch zeigt am polizeilichen Gefahrenbegriff und an Fallbeispielen der Biotechnologie oder der Atomenergie, welche Möglichkeiten und Grenzen die juristische Auseinandersetzung hat.

Gerhard Bennemann u.a. Kommunalverfassungsrecht Hessen
(21. Nachlieferung 2010, Kommunal- und Schul-Verlag in Wiesbaden, Loseblatt 4148 S., 149 Euro)
Vier dicke Ordner umfasst das Werk, davon allein zwei prall gefüllt zur Hessischen Gemeindeordnung mit umfangreichen Kommentaren. Die anderen beiden Ordner, jeweils halb gefällt, enthalten die Landkreisordnung, das Hessische Kommunalwahlgesetz und weitere Regelungen. Umfang und Genauigkeit der Kommentare sind beeindruckend und machen die blauen Ordner zu einem Standardwerk des Kommunalrechts. Dafür bürgen auch die AutorInnen, die überwiegend leitende Verwaltungsangestellte sind. Im Zuge der Nachlieferungen werden Lücken geschlossen und vorhandene Kommentierungen aktualisiert.

Martin Neufelder/Wolfgang Trautmann Kennzeichen Unrecht
(3. Auflage 2005, R.G. Fischer in Frankfurt, 364 S.)
Ein Sammelsurium von Texten, Fragmenten und Gedanken zu Funktionen, Erscheinungsformen und Wirkungen von Recht. Die Aneinanderreihung der einzelnen Abschnitte und Themen erscheint oftmals willkürlich, so dass ein systematisches Durchlesen des Buches schwer fällt. Nützlicher ist, nach bestimmten Stichworten die passenden Abschnitte zu lesen, so dass das Stichwortverzeichnis zum wichtigsten Helfer bei der Lektüre wird. Mit ein bisschen Glück trifft mensch auf interessante Abhandlungen. Vieles aber ist auch sehr allgemein oder stark verklausuliert ausgedrückt. Die Form ist die wesentliche Schwäche des Buches.

Volker Friedrich Drecktrah (Hg.) Die RAF und die Justiz - Nachwirkungen des deutschen Herbst
(2010, Verlag Martin Meidenbauer in München, 280 S., 42,90 €)
Der vorliegende Band sammelt Beiträge einer Vortragsveranstaltung des Forums Justizgeschichte aus dem Jahr 2006. Der Verein, der sich die Erforschung der Justizgeschichte im 20.Jahrhundert zur Zielsetzung gemacht hat, versuchte, die juristischen Auseinandersetzungen um die RAF und deren Folgen nachzuzeichnen. Dazu ist ein breites Spektrum an sehr unterschiedlichen Autoren versammelt worden, denen lediglich gemein ist, das sie (mittlerweile) alle zu den Eliten des demokratischen Regimes zählen. So unterschiedlich wie die Autoren sind auch die Beiträge. Während Lorenz Böllinger, der schon in den 70zigern an „Forschungen“ des Innenministeriums zum Thema „Terrorismus“ beteiligt war, in klassisch juristischer Weise mit pathologischen Zuschreibungen über den typischen Werdegang von „Terroristen“ schwadroniert, wird genau diese Vorgehensweise (und die von Böllinger miterstellten Studien) aus diesem Grund als nicht zutreffend kritisiert. Tief blicken lässt auch der Beitrag des RAF-Experten Kraushaar, wenn er Horst Mahlers Rolle bei der Gründung der RAF als „Spinne im Netz“ beschreibt. Erfrischend selbstkritisch sind die Beiträge von Martin Schmidt und Helmut Pollähne, in denen sie u.a. ihre eigen Biografie im Sympathisanten-Umfeld bzw. bei der Roten Hilfe aufarbeiten, und dabei interessante Einblicke in die damaligen Diskurse bieten. Allerdings wird die Erwartung des Lesers, etwas die über die Nachwirkungen der Auseinandersetzung mit der RAF in der Justiz etwas enttäuscht, da Allgemeines über die RAF zu viel Platz einnimmt, und z.B. die Verschärfungen der Gesetze eigentlich nur in den Beiträgen von Ingo Müller und des ehemaligen RAF-Verteidigers Kurt Groenewold Erwähnung finden.

Erich Göhler Ordnungswidrigkeitengesetz
(15. Auflage 2009, C.H. Beck in München, 1722 S., 62 €)
Das umfangreiche Buch bietet einen grundlegenden Kommentar zum OWiG - gewohnt präzise mit etlichen Fundstellen in Gerichtsurteilen und -beschlüssen sowie Leitsätzen und Literatur. Neben dem in der Hauptsache abgehandelten Bundesgesetz finden sich auch Landesgesetze über Ordnungswidrigkeiten sowie Auszüge aus Bundesgesetzen mit Bezug wie die Strafprozessordnung, das Wirtschaftsstrafgesetz und die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren.